Unternehmensführung, Personalführung und Personalplanung erfordern viel Einsatz.
Wir nehmen Ihnen die Papierarbeit zuverlässig ab: Lohnbuchhaltung, Gehaltsabrechnungen und Reisekostenabrechnungen.
Outsourcing von Lohnbuchhaltung für den Mittelstand (KMU)
Unsere Unternehmensberatung bietet
mittelständischen Unternehmen, Kleinunternehmen,
Freiberuflern und
Existenzgründern individuelle Dienstleitungspakete für die Durchführung ihrer Lohnbuchhaltung, Gehaltsabrechnung und Reisekostenabrechnung oder das Outsourcing des kompletten
Rechnungswesens nach § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) an.
Die Leistungen unseres Lohnbuchhaltungsservice sind:
- Laufende Lohnabrechnungen der Mitarbeiter
- Fertigung der laufenden Lohnsteueranmeldungen
- An- und Abmelden von Mitarbeitern bei Sozialversicherungsträgern
- Übermittlung der monatlichen Lohndaten gemäß ELENA
- Durchführung von Änderungen der Mitarbeiter
- Erstellung und Übermittlung der erforderlichen Meldungen an die Sozialversicherungsträger
- Erstellen und Versenden von Beitragsnachweisen an die Sozialversicherungsträger
- Erstellen und Versenden von Erstattungsanträgen an Krankenkassen
- Meldungen an die Berufsgenossenschaften
- Reisekostenabrechnung von Mitarbeitern
- Führung des Fehlzeitenkontos von Mitarbeitern
- Anfertigung der Lohnsteuer-Voranmeldung
- sonstige Verwaltungsaufgaben
- zusätzlich Durchführung der Finanzbuchhaltung
Ihre Vorteile durch das Lohnbuchhaltung Outsourcing:
- Professionelle Organisation Ihrer Lohnbuchhaltung, Gehaltsabrechnungen und Reisekostenabrechnungen
- Mehr Zeit für das Kerngeschäft
- Qualifizierte und persönliche Ansprechpartner mit schneller Reaktionszeit
- Integration der Lohnbuchhaltung in die Finanzbuchhaltung
- Durchführung von Controlling Rechnungen und anderen Leistungen des internen Rechnungswesen
- Beratung und Outsourcing der Rechnungslegung nach IFRS/IAS
- zusätzliche Unterstützung im Finanzmanagement, in der Unternehmenssteuerung und durch Unternehmensanalysen
- betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung zur Unternehmensstrategie, Marketingstrategie, IT Strategie oder Unternehmenssoftware ERP
Wir weisen darauf hin, dass wir für Sie Tätigkeiten gemäß § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) ausführen. Für Tätigkeiten nach § 1 StBerG stellen wir Ihnen gerne einen Steuerberater zur Verfügung, der folgende Tätigkeiten durchgeführt:
- Einrichtung der Lohnkonten
- Lohnsteuerabschlussarbeiten zum Jahresende
- Durchführung des betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleichs
- Erstellung jeglicher Steuererklärungen