Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft.
Wir sind Ihr zuverlässiger
Partner für Beratung,
Buchhaltung & Kontierung
nach HGB und IFRS.
Buchhaltungsservice mit betriebswirtschaftlicher Beratung
Unsere Unternehmensberatung berät mittelständische Unternehmen in der
Rechnungslegung nach HGB und bietet
Rechnungswesen Outsourcing an. Mit unserem Buchhaltungsservice unterstützen wir
mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmen,
Freiberufler und
Existenzgründer mit der Durchführung ihrer Buchhaltung nach § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) - Kontierung laufender Geschäftsvorfälle - mit maßgeschneiderten Dienstleitungspaketen für die Finanzbuchhaltung,
Lohnbuchhaltung, Anlagebuchhaltung, Reisekostenabrechnung oder das komplette Rechnungswesen.
Die Leistungen unseres Buchhaltungsservice sind:
- Belegprüfung gemäß denGrundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
- Digitale Belegarchivierung
- Buchung und Kontierung laufender Geschäftsvorfälle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
- Erfassung von Geschäftsvorfällen
- Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung und Kontierung
- Auswahl von Buchführungssystemen und Finanzbuchhaltungssoftware zur Kontierung
- technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen
- Bereitstellung von Debitoren- und Kreditorenlisten aus der Finanzbuchhaltung
- Aufarbeitung von ausstehenden Forderungen aus der Finanzbuchhaltung
- Mahnbuchhaltung und Mahnwesen
- Organisation des Cash Management
- Durchführung der Lohnbuchhaltung, Anlagebuchhaltung, Reisekostenabrechnung
Ihre Vorteile durch Zusammenarbeit mit unserem Buchhaltungsservice:
Wir weisen darauf hin, dass wir für Sie Tätigkeiten gemäß § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) ausführen. Für Tätigkeiten nach § 1 StBerG stellen wir Ihnen gerne einen Steuerberater zur Verfügung, der folgende Tätigkeiten durchgeführt:
- Erstellung des betrieblichen Kontenplans der Finanzbuchhaltung
- Einrichtung der Finanzbuchhaltung
- Abschlussbuchungen
- Gewinnermittlung durch Einnahme-/Überschussrechnung
- Aufstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
- Erstellung jeglicher Steuererklärungen