INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Förderprogramm "INVEST - Zuschuss für Wagniskapital" hat das Ziel, junge innovative Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgebern zu unterstützen und zugleich private Investoren zu Investitionen in solche Unternehmen zu animieren.

Dazu erhalten die jungen innovativen Unternehmen im Rahmen der Antragstellung einen Bescheinigung über ihre Förderfähigkeit für INVEST. Zusätzlich zur Bescheinigung können die Unternehmen beim BAFA ein Förderfähigkeitslogo bekommen, das sich auf der Website und in Präsentationen nutzen lässt, um potentielle Investoren auf die Förderfähigkeit hinzuweisen, was die Chancen für eine Finanzierung über Wagniskapital erhöht.

Private Investoren erhalten eine Förderung, wenn sie Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen kaufen. Pflicht ist, dass die Anteile eine vollumfängliche Beteiligung an Chancen und Risiken haben. Der Investor muss die Beteiligung mindestens drei Jahre halten und bekommt dann 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Beteiligung erstattet, wobei seine Geschäftsanteile komplett bei ihm verbleiben. Das reduziert sein Risiko bei der Kapitalbeteiligung. Wenn der Investor nach der Mindesthaltdauer von drei Jahren seine Anteile verkauft oder das Unternehmen scheitert, darf er den Zuschuss trotzdem behalten.

Das Unternehmen stellt zuerst einen Online-Antrag und bekommt dann vom BAFA die Bescheinigung der Förderfähigkeit. Dann stellt der Investor beim BAFA einen Online-Antrag, der formal geprüft wird, bevor der Investor einen Bescheid bekommt. Erst nachdem der Investor seinen Antrag gestellt hat, darf der Abschluss des Gesellschaftsvertrags, der Satzung und des Beteiligungs- bzw. Darlehensvertrags (bei einem Wandeldarlehen) erfolgen. Nach der Zahlung für die Anteile oder der Wandelung in Anteile kann der Investor die Erstattung von 20 Prozent der Investitionssumme beim BAFA anfordern, wobei er die entsprechenden Verträge zur Beteiligung vorlegen muss. Erst wenn die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist, kann der Zuschuss ausgezahlt werden. Wenn die Beteiligung an einem Gründungsvorhaben erfolgt, stellt erst der Investor seinen Antrag und nach der Gründung und der Eintragung ins Handelsregister erfolgt der Antrag auf Förderfähigkeit von Seiten des Unternehmens.

Das Förderprogramm passt nicht für Ihr Unternehmen / Ihre Problemstellung? Wir bieten auch die folgenden Förderprogramme an: Förderung unternehmerischen Know-Hows, go-digital sowie Potentialberatung.

Beraterprofil:


Programmlink:


Ziel und Gegenstand / Förderzweck:
  • Junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützen
  • Private Investoren, vor allem Business Angels, zur Bereitstellung von Wagniskapital für junge innovative Unternehmen animieren
Zielgruppe:
  • Junge innovative Unternehmen, die Kapitalgeber suchen
  • Private Investoren, insbesondere Business Angels
Voraussetzungen:
  • Unternehmen
    • Kapitalgesellschaft mit Sitz in der EU bzw. dem EWR mit wenigstens einer Zweigniederlassung in Deutschland mit Eintragung im Handelsregister oder einer Betriebsstätte in Deutschland mit Eintrag im Gewerberegister
    • Kleines Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter)
    • Jahresumsatz / Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro
    • Innovatives Unternehmen:
      • Laut Handelsregisterauszug in einer innovativen Branche tätig
      • Inhaber eines bis zu 15 Jahre alten Patents, das unmittelbar mit dem Geschäftszweck zusammenhängt oder
      • Empfänger einer öffentlichen Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in zwei Jahren vor Antragstellung
      • Bescheinigung in Form eines externen unabhängigen Kurzgutachtens, das von einem auf der Homepage des BAFA veröffentlichten Gutachters erstellt wird
  • Investor
    • Natürliche Person
      • mit Hauptwohnsitz in der EU bzw. dem EWR
      • keine Verbindung mit dem Unternehmen
    • (Business Angels) GmbH / UG
      • maximal sechs Gesellschafter, mindestens einer muss volljährig sein, alle müssen natürliche Personen sein
      • Geschäftszweck:
        • Eingehen und Halten von Beteiligungen
        • Vermögensverwaltung
        • Beratung
      • Anteile müssen vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags gehalten werden
      • erstmalige Beteiligung am Unternehmen (Ausnahme: Anschlussinvestition)
Art und Höhe der Förderung:
  • Rückerstattung von 20 % des Ausgabepreises seiner Beteiligung als Erwerbszuschuss an den Investor bei Halten der Beteiligung für mindestens drei Jahre
  • Investor muss mindestens 10.000 Euro investieren; bei Zahlungen im Falle des Erreichens von Meilensteinen durch das Unternehmen muss jede Zahlung mindestens 10.000 Euro betragen.
  • Pro Kalenderjahr und Investor bis zu 500.000 Euro an Zuschüssen für Beteiligungen
  • Pro Unternehmen Zuschüsse von bis zu drei Mio. Euro pro Kalenderjahr
  • Pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne durch Verkauf der erworbenen Anteile (bei natürlichen Personen): 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung von INVEST-Anteilen. Der Veräußerungsgewinn muss bei mindestens 2.000 Euro liegen. Der Exitzuschuss ist auf maximal 80 Prozent des Investitionsbetrags beschränkt.

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