Die Verantwortung für das Beratungsprojekt liegt beim vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen, das den Projektantrag stellt und die verwaltungstechnische Abwicklung des Projekts übernimmt. Die Beratung selbst lässt sich in zwei Teile gliedern: die Potentialanalyse, die dann als Grundlage für das grobe Realisierungskonzept dient, und im Anschluss die Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts.
Während des ersten Teils der Beratung erhebt der Berater die Stärken und Schwächen des beratenen Unternehmens, auf Grundlage derer er dann geeignete Maßnahmen empfiehlt. Beim zweiten Teil obliegen dem Beratungsunternehmen die Projektdurchführung und das Controlling desselben. Beim Abschluss des Projekts muss der Berater die Abläufe und Aktivitäten beurteilen und Schlussfolgerungen für eventuelle Folgemaßnahmen ziehen.
Das Förderprogramm passt nicht für Ihr Unternehmen / Ihre Problemstellung? Wir bieten auch die folgenden Förderprogramme an: Förderung unternehmerischen Know-Hows, INVEST - Zuschuss für Wagniskapital sowie Potentialberatung.