Unternehmensfinanzierung Consultants – Finanzplanung für KMU
Controlling Berater für Mittelstand und KMU
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer gemäß dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission wird von der Deutschen Kreditwirtschaft abgelehnt. Weder das erklärte Ziel, die Eindämmung unerwünschter Spekulationen, noch die Stabilisierung der Finanzmärkte lassen sich mit den vorliegenden Vorschlag erreichen.
Finanztransaktionssteuer belastet auch „unschädliche“ Transaktionen
Der vorgelegte Richtlinienvorschlag ermöglicht keine alleinige Belastung „schädlicher“ Transaktionen. Außerdem lässt sich die Finanztransaktionssteuer wegen möglicher Ausweichreaktionen fiskalisch nur – wenn überhaupt – vertreten, wenn sie wenigstens EU-weit im Rahmen der EU-27 oder gar weltweit eingeführt wird.
Finanztransaktionssteuer von Großbritannien und Schweden abgelehnt
Die Finanztransaktionssteuer wird aber selbst in der EU vor allem von Großbritannien als größter Finanzmarkt in Europa und von Schweden strikt abgelehnt. So sind Ausweichreaktionen vorprogrammiert, wobei diese eher destabilisieren als stabilisieren. Außerdem lässt sich so das von der EU-Kommission europaweit erhoffte Steuermehraufkommen von rund 57 Mrd. Euro nicht erzielen.
Regulatorische Probleme durch regulatorische Maßnahmen lösen
Der Ansatz regulatorische Probleme mit der Einführung einer zusätzlichen Steuer lösen zu wollen, ist prinzipiell falsch. Vielmehr ist stabilere Gestaltung der Finanzmärkte in Zukunft primär nur mit entsprechenden regulatorischen Maßnahmen möglich. Und dies sollte möglichst auf international abgestimmter Basis erfolgen.