Keine neuen Lohnsteuerkarten in 2011 – alte Lohnsteuerkarte bleibt gültig
Im Jahr 2011 wird es keine neuen Lohnsteuerkarten geben, da das Lohnsteuerabzugsverfahren auf ein elektronisches Verfahren umgestellt wird. Darauf weist das Bundesministerium der Finanzen hin. Durch das neue Verfahren wird die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt viel einfacher und schneller. Ab 2012 können die Arbeitgeber die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in elektronischer Form, die von der Finanzverwaltung in einer Datenbank bereitgestellt werden, abrufen. Damit werden die von den Gemeinen ausgestellten Lohnsteuerkarten unnötig. Das Jahr 2011 ist ein Übergangsjahr bis das elektronische Verfahren 2012 startet. Das zuständige Finanzamt wird auch schon in 2011 der Ansprechpartner für Auskünfte zu den gespeicherten steuerlichen Daten und deren Änderung sein, für die Meldedaten sind nach wie vor die Gemeinden zuständig.
Lohnsteuerkarte aus 2010 bleibt in 2011 gültig
Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt auch in 2011 gültig, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem fortbestehenden Dienstverhältnis keine neue Lohnsteuerkarte für 2011 vorlegen müssen. Der Arbeitgeber muss die auf der Lohnsteuerkarte 2010 enthaltenen Eintragungen für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde legen und darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten. Wechselt ein/e Arbeitnehmer/in den Arbeitgeber in 2011, so wird die ausgehändigte Lohnsteuerkarte 2010 dem neuen Arbeitgeber vorgelegt. Eventuell auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragene Freibeträge gelten auch im Jahr 2011 weiter. Die Steuerklasse und Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 müssen umgehend von Finanzamt geändert werden, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abweichen. Beim Finanzamt lassen sich zur Vermeidung von Nachzahlungen in Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2011 Herabsetzungen der Freibeträge beantragen. Die Gemeinden stellen während des Jahres 2010 noch Lohnsteuerkarten aus. Wer im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, bekommt vom zuständigen Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung.
(Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2010/10/PM_2036-2010.html?__nnn=true)