Ein großer Anteil der jungen Generation macht sich sorgen, wenn es um die Problematik der Altersvorsorge und Rente geht. Viele können ihren Lebensstandard im Alter mit der heutigen Rente nicht mehr halten. Fraglich ist, wie man sich sinnvoll auf den Lebensabend vorbereiten kann, besonders in der jetzigen Zeit, wo die Zinsen sehr niedrig sind. Viele wissen hiervon nichts. Eine betriebliche Altersvorsorge ist jedem Arbeitnehmer rechtlich zugesichert.
Betriebliche Altersversorgung - Die Möglichkeit der staatlichen Förderung nutzen
Die Chance einer solchen staatlichen Förderung sollte man wahrnehmen. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet einen gewissen Anteil vom Gehalt des Arbeitnehmers steuerfrei und ohne Abzug von Sozialbeiträgen für eine betriebliche Altersvorsorge zu verwenden, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt. Hierdurch können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der staatlichen Rentenversicherung durch eine Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge aufgewendet werden. 2014 waren das bis zu 2.856 Euro im Jahr.
Welche staatliche Förderung ist die richtige für mich?
Wie die betriebliche Altersversorgung erfolgen soll, klärt der Arbeitnehmer individuell mit seinem Arbeitgeber ab. Hier kann der Arbeitnehmer aus fünf Durchführungswegen wie z.B. Pensionskasse, Pensionsfond, Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Direktzusagen wählen. Am Ende entscheidet allerdings der Arbeitgeber, welches Modell gewählt wird.
Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersvorsorge
Pflicht des Chefs ist es, seine Mitarbeiter auf die Chance einer staatlich geförderten betrieblichen Altersversorgung aufmerksam zu machen. Informieren und Handeln muss der Arbeitnehmer aber von alleine. Die Höhe des aus der Zusatzrente folgenden Entgelts bemisst sich natürlich nach der Länge des Zeitraums, in dem der Arbeitnehmer eingezahlt hat. Je früher, desto besser für den Arbeitnehmer. Nähere Informationen dazu sind im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zu finden.