SEPA: Umstellung auf SEPA-Verfahren ist nicht das Ende der Arbeit

Ende Juli hatten bereits die meisten Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen auf SEPA umgestellt. Schon im Mai lag der SEPA-Anteil der Überweisungen in Deutschland bei 90 Prozent und der der Lastschriften bei 82 Prozent. Ende Juli lief die Frist für die SEPA-Umstellung ab, ab da wurden Aufträge nur noch im SEPA-Format angenommen. Wer da noch nicht umgestellt hatte, musste kostenpflichtige Konvertierungen nutzen, da ohne keine Teilnahme am SEPA-Zahlungsverkehr möglich ist.

Nacharbeiten zu SEPA stehen an
SEPA ist mit der Umstellung nicht abgeschlossen. Einerseits kämpfen Unternehmen mit den Nachwehen, etwa damit sie das Vor-SEPA-Niveau der Verbuchungsquoten von Zahlungseingängen und Rücklastschriften wieder erreichen, die durch die SEPA-Anpassungen zurückgegangen sind. Außerdem kommen jetzt die Nacharbeiten, damit Unternehmen die Vorteile von SEPA ausnutzen können: Die Zentralisierung ihres Zahlungsverkehrs, die Vereinheitlichung der Formate über SEPA hinaus, die Optimierung von Prozessen und Kosteneinsparungen. Damit haben innovative Produkte, wie sichere Zahlungen im Internet, die Nutzung elektronischer Rechnungen und eine SEPA-raumweite Wettbewerbsfähigkeit freie Bahn.

SEPA-Ausnahmen
Es gibt auch einige SEPA-Ausnahmen. Die Umstellung des elektronischen Lastschriftverfahrens (Bezahlvorgänge mit EC-Karte und Unterschrift) und des Clearings von Kartentransaktionen muss erst zum 1. Februar 2016 erfolgen. Das ist ebenfalls der Stichtag, ab dem der BIC für grenzüberschreitende Zahlungen im SEPA-Raum nicht mehr nötig ist. Der BIC ist schon seit dem 1. Februar 2014 für nationale Zahlungen überflüssig, da die IBAN schon die Angaben zur Identifizierung des Zahlungsdienstleisters enthält. Bei der Kommunikation von der Bank an Unternehmen gibt es mit der Cash Management Nachricht (camt) ein neues Nachrichtenformat. Zwar können SWIFT-MT-Formate weiterhin, auch parallel zum camt-Format, genutzt werden, werden aber in absehbarer Zeit abgeschaltet. Verbraucher dürfen noch bis zum 1. Februar 2016 die alten Bankverbindungsdaten nutzen.

(Quelle: http://www.steria.com/de/newsroom/presse/pressemitteilungen/subpage-pressemitteilungen/article/sepa-erfordert-feinjustierung/)

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