Am europäischen Bankenstresstest haben 13 Banken aus Deutschland teilgenommen. Die europäische Bankenaufsicht (EBA) hat die Ergebnisse von 12 davon vorgestellt. Wie der Bankenverband erläutert, können aufsichtrechtliche Stresstests wie der EBA-Test relevante Aussagen zu den Gesamtmärkten treffen. Die EBA-Testergebnisse lassen auf die Widerstandsfähigkeit des gesamten europäischen Bankensystems schließen. Damit liefern sie wichtige Informationen für die Öffentlichkeit, schaffen Transparenz und somit Vertrauen. Allerdings werden in der Veröffentlichung der Stresstestergebnisse tiefgreifende Details der Geschäftspolitik einzelner Banken offengelegt, was der Bankenverband bedauert. Denn eine deutliche Steigerung der Marktvolatilität aufgrund der Detailinformationen wegen der derzeitigen unruhigen Lage an den Finanzmärkten ist nicht auszuschließen. Die Inhalte könnten sogar zu Spekulationen gegen einzelne Institute führen.
Stresstest ist hypothetisches und extremes Szenario ohne Rücksicht auf Bankenportfolio
Der Stresstest ist ein hypothetisches und extremes Szenario, das einheitlich und ohne Rücksicht auf verschiedene Portfolios bei allen Banken Anwendung findet. Deshalb kann die Notwendigkeit einer Rekapitalisierung einzelner Institute nicht automatisch aus den vorliegenden Ergebnissen abgeleitet werden. Der aktuelle EBA-Stresstest hat auch nicht die Beurteilung der aktuellen Kapitalausstattung der Banken zum Ziel, sondern die Beurteilung der Widerstandsfähigkeit in einer extremen Stress-Situation, die so kaum je zu erwarten ist. Einzelergebnisse sind daher nicht zu überbewerten, sondern gründlich zu analysieren. Auch ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und welche Maßnahmen Sinn machen. Einerseits kann eine Bank, die den Test besteht, danach trotzdem in Turbulenzen geraten, während eine Bank, die den Test nicht besteht, trotzdem ein tragfähiges Geschäftsmodell haben kann.
Deutliche Verschärfung des Stresstests gegenüber dem Vorjahr
Der Stresstest wurde gegenüber dem Vorjahr deutlich verschärft. Die Szenarien sind grundsätzlich angemessen und deutlich strenger als 2010. Zusätzlich wurde in Vorbereitung auf die Eigenkapitalvorschriften von Basel III eine neue, strengere Eigenkapitaldefinition genutzt, die aber rechtlich noch nicht gültig ist.