Lohnbuchhaltungsservice - Outsourcing von Lohnbuchhaltung, Gehaltsabrechnung & Reisekostenabrechnung
83 Prozent der deutschen Unternehmen nahmen 2013 E-Government-Angebote in Anspruch, in 2010 waren es erst 67 Prozent. Damit hinkt Deutschland trotz der Steigerung hinter Ländern wie Griechenland, Ungarn oder Bulgarien her. 88 Prozent aller Unternehmen nutzen im EU-Schnitt E-Government-Angebote. Ganz vorn liegen Litauen und Finnland mit 99 bzw. 97 Prozent der Unternehmen, es folgen Frankreich (96 Prozent) und Großbritannien (91 Prozent). Das berichtet der BITKOM auf Basis neuer Zahlen von Eurostat. Jedes sechste deutsche Unternehmen nutzt E-Government-Angebote überhaupt nicht, was Wirtschaft und Staat Milliarden kostet. Um die Nutzung von E-Goverment anzukurbeln sind Angebote, die eine echte Entlastung darstellen, nötig.
Beispiel Elena-Verfahren
Seit Januar 2010 hatten die deutschen Unternehmen alle Verdienstbescheinigungen ihrer Mitarbeiter via Elena-Verfahren elektronisch bereitgestellt, mit dem Ziel, Bürokratiekosten zu senken. Im Juli 2011 wurde das Verfahren aus politischen Gründen gestoppt, es gibt aber keine alternativen elektronischen Verfahren für den Datenaustausch zwischen Arbeitgeber und öffentlichen Stellen. Unternehmen müssen also die staatlichen Vorlagen weiterhin am Computer ausfüllen, ausdrucken, per Post an die Behörden schicken, die sie wiederum einscannen oder die Daten per Hand eingeben und speichern.
Keine gesetzliche Grundlage für den digitalen Datenaustausch zwischen Behörden und Unternehmen
Schon 2011 sollte eine gesetzliche Grundlage für den weitestgehend digitalisierten und automatischen Datenaustausch zwischen Behörden und Unternehmen geschaffen werden. Bis heute gibt es aber keine gesetzliche Grundalge für den „Prozessdatenbeschleuniger“ (P23R). Wichtig wäre vor allem die Formulierung der Mitteilungs- und Meldepflichten als maschinenlesbare Regeln. P23R stellt die technische Basis für alle Arten der Datenübermittlung zwischen Unternehmen und Behörden sowie Sozialversicherungsträgern zur Verfügung, sodass Unternehmen ihre gesetzlichen Informations- und Meldepflichten weitgehend automatisiert erfüllen. Das Unternehmen behält die Datenhoheit. Aktuell muss die deutsche Wirtschaft rund 13.000 Informationen an den Staat melden, oft zu statistischen Zwecken. Eine sichere Übermittlung, bei der die Datenhoheit beim Unternehmen bleibt und auf zentrale Datenbestände verzichtet wird, wäre eine große Erleichterung für den Datenaustausch zwischen Wirtschaft und Staat.
Deutsche Privatverbraucher zurückhaltend bei Nutzung digitaler Bürgerdienste
Auch die deutschen Privatverbraucher zeigen Zurückhaltung bei der Nutzung digitaler Bürgerdienste. 49 Prozent der Deutschen luden sich 2013 via Internet amtliche Formulare herunter, schickten Anträge an Behörden oder baten um Auskunft, 2009 waren es genauso viele. Gemäß Eurostat liegt Deutschland damit auf Platz 10 der EU-Mitglieder. Dänemark ist mit 85 Prozent Spitzenreiter.