Crowdinvesting: Regeln des Kleinanlegerschutzgesetzes nochmal verbessert

Das Kleinanlegerschutzgesetz wird das Crowdinvesting in Deutschland weniger stark einschränken als befürchtet. Nach Kritik von BITKOM, Crowdinvesting-Plattformen und Start-ups wurden wichtige Punkte des Gesetzesentwurfs nochmal optimiert. Beim neuen Vorschlag ist die Befreiung von der kostenträchtigen Prospektpflicht bis zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,5 Millionen Euro vorgesehen, vorher waren es nur eine Million. Das weitgehende Werbeverbot im Internet und in Social-Media-Kanälen fällt weg, ebenso der Ausdruck eines Informationsblattes, das Investoren unterschrieben per Post an die Crowdinvesting-Plattform schicken sollten. Stattdessen reicht die Online-Kenntnisnahme aus. Ein Gesetz zum Internet-Ausdrucken wäre für Deutschland eine internationale Blamage gewesen. Bei den neuen Crowdinvesting-Vorschriften haben oft das gute Argument und die Vernunft obsiegt.

Begrenzung der Einzelinvestitionen führt zu unnötiger Bürokratie
Die Ausnahme der Start-ups von der Prospektpflicht soll weiterhin nur gelten, wenn Einzelinvestoren maximal 1000 Euro investieren. Nur bei entsprechenden Vermögens- und Einkommensangaben sollen Investitionen bis maximal 10.000 Euro möglich sein. Neben unnötiger Bürokratie wird durch diese Regelung kein Anleger geschützt. Zudem geht der Bundestag damit weit über die EU-Vorgaben hinaus und stellt Crowdinvesting-Plattformen, Start-ups und Investoren in Deutschland schlechter als in anderen europäischen Ländern. Der BITKOM war für eine Befreiung von der Prospektpflicht bis zu maximal 50.000 Euro pro Anleger und einem Gesamtinvestitionsvolumen von fünf Millionen Euro. Letzteres entspricht der EU-Prospektrichtlinie. Laut Gesetzentwurf sollen die Beitragsgrenzen für einzelne Anleger nicht gelten, wenn die Crowd-Investoren Kapitalgesellschaften sind, was eine sinnvolle Nachbesserung ist nach Meinung des BITKOM.

Bundesregierung hat geplante Förderung der Start-ups nur wenig umgesetzt
Die Bundesregierung hat zwar viele Fördermaßnahmen für Start-ups zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt, an der Umsetzung hapert es aber bisher. Von 30 im Koalitionsvertrag festgelegten Einzelmaßnahmen, die Start-ups oder Gründern zugutekommen würden, sind erst sechs komplett umgesetzt, während bei 12 noch gar nichts passiert ist. Anstatt viel Zeit mit dem Kleinanlegerschutzgesetz zu verbringen, sollten mehr innovative Ideen wie die Gründerzeit analog der Elternzeit oder ein Venture-Capital-Gesetz verfolgt werden. Nur dann kann Deutschland eine erfolgreiche Start-up-Nation werden.
(Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Pressemitteilung_5284.html)

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