Im Frühjahr 2016 hat das IASB neue Normen bezüglich des IFRS 16 Leasingverhältnisses veröffentlicht. Der bisherige Standard zur Leasingbilanzierung IAS 17 sowie die Interpretationen bezüglich des IFRIC, SIC-15 und SIC-27 wurden durch den IFRS 16 ersetzt. Ab dem 1. Januar 2019 ist dieser Standard verpflichtend einzusetzen. Ein freiwilliger früherer Einsatz ist erlaubt, allerdings nur wenn auch gleichzeitig der IFRS 15 Revenue Recognition angewendet wird. Schlussendlich wurde das seit 2006 begonnene Projekt zur Überarbeitung der
bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnisse abgeschlossen. Das Projekt beinhaltete zudem ein Diskussionspapier und zwei Standardbriefe.
Die wesentlichen NeuerungenHauptsächlich betreffen die Neuerungen durch den IFRS 16 die Bilanzierung beim Leasingnehmer. Die Folge ist dann, dass beim Leasingnehmer für die gesamten Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Gebrauchsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen hat. Für Leasinggegenstände mit einem nur geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse wurden ebenfalls Anwendungserleichterungen umgesetzt. Demgegenüber wurden die nur temporären intendierten grundlegenden Änderungen der Bilanzierung beim Leasinggeber aufgegeben. Die Folge ist , dass die
Bilanzierungsvorschriften für den Leasingeber im Vergleich zu den bisherigen Regelungen des IAS 17 fast gleich geblieben sind.