Existenzgründerberatung – Gründercoaching für Existenzgründer und junge Start Ups
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Die Kürzungen beim Gründungszuschuss, über die im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag im November 2011 beraten wurde, bringt der Bundesagentur für Arbeit viel geringere Einsparungen als erwartet. Die Reformen sind nicht zielführend. Der Gründungszuschuss bedeutet für zuvor arbeitslose Gründerinnen und Gründer Unterstützung in der schwierigen Anfangsphase ihrer Selbstständigkeit. Die Mitnahmeeffekte sind viel geringer als befürchtet, dafür werden die eingesparten Kosten vermutlich an anderer Stelle erneut auftreten, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) meint.
Gesamtbudget für Gründerzuschuss soll stark gekürzt werden
Beim Gründungszuschuss erhalten zuvor arbeitslose Gründerinnen und Gründer in den ersten neun Monaten ihrer Selbstständigkeit eine Förderung in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Die diskutierte Reform beinhaltet eine Kürzung des Gesamtbudgets um 75 Prozent, die Reduzierung der Bezugsdauer auf sechs Monate und eine Umstellung auf Einzelfallentscheidungen, wo bisher ein Rechtsanspruch besteht. Laut Bundesagentur für Arbeit haben in den letzten zehn Jahren im Schnitt 140.000 Menschen pro Jahr eine Förderung in Form des Gründungszuschusses oder dessen Vorgängerinstrument erhalten. Wird die Reform wie geplant umgesetzt, können pro Jahr nur noch rund 50.000 Personen gefördert werden.
Schwachpunkte des Gründungszuschusses werden überbewertet
Einige der angeblichen Schwachpunkte des Gründungszuschusses, die per Reform abgeschafft werden sollen, sind nach Meinung des DIW überbewertet. Mitnahmeeffekte traten gemäß verschiedener Studien nur in rund 20 Prozent der Fälle und nicht in 60 bis 75 Prozent auf. Auch die fehlende Nachhaltigkeit der Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bestätigt sich nicht. Knapp 70 Prozent aller geförderten Gründungen sind fünf Jahre nach der Gründung immer noch am Markt. Auch sind die Einkommen vieler Selbstständiger höher als zuvor in abhängiger Beschäftigung.
Einsparungen am Gesamtbudget führen zu höheren Ausgaben an anderen Stellen
Die Kürzung des Gesamtbudgets von 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro pro Jahr würde sehr wahrscheinlich zu einer Erhöhung der Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit an anderen Stellen, vor allem beim Arbeitslosengeld I führen. Ohne Förderung werden mehr Gründer gerade in der Anfangsphase der Selbstständigkeit scheitern, wodurch sie früher wieder auf das Arbeitslosengeld I angewiesen sein werden, oder sie machen sich bei vollem Bezug von Arbeitslosengeld I selbstständig. Die Umstellung auf die Ermessensentscheidung bedeutet, dass die Arbeitsvermittler vor Ort die Entscheidung über den Zuschuss fällt. Unklar ist aber, nach welchen Kriterien die Entscheidung gefällt werden soll.