Markt- und Wettbewerbsanalyse - Nutzen Sie die Daten, die Sie zu Markt, Wettbewerbern und Kunden erheben, datenschutzkonform
Nutzer stimmen Datenschutzerklärungen zu ohne sie zu verstehen
Viele Internetnutzer sind durch den Mangel an Wissen über Datenschutz verunsichert. 68 Prozent haben keine Informationen, wie sie selbst ihre Daten im Internet schützen können. 67 Prozent lesen zwar die Datenschutzerklärungen von Online-Diensten, aber die Intensität schwankt. Während 32 Prozent sie nur kurz überfliegen, lesen 21 Prozent selektiv, während sie bestimmte Informationen suchen. Nur 14 Prozent lesen Datenschutzerklärungen komplett und aufmerksam durch, wodurch 79 Prozent der Internetnutzer ihre Zustimmung zu Datenschutzerklärungen geben, ohne sie verstanden zu haben. Das Datenschutzgesetz verpflichtet Online-Dienste zur Information ihrer Nutzer mit einer Datenschutzerklärung und zur Einholung der Zustimmung zur Verarbeitung persönlicher Daten. Die Gesetzgebung sollte übersichtliche und kurze Datenschutzerklärungen möglich machen.
Pragmatismus beim Umgang mit Datenschutz
87 Prozent der Internetnutzer sind zwar nicht vollends überzeugt, dass bestimmte Online-Dienste die deutschen gesetzlichen Vorgaben zur Datenverarbeitung einhalten, nutzen den Dienst aber trotzdem. 72 Prozent nennen als Grund dafür die Nützlichkeit des Diensts. Für 31 Prozent hat die Einhaltung des Datenschutzrechts keine so hohe Priorität. Zehn Prozent müssen z. B. aus beruflichen Gründen, bestimmte Online-Dienste nutzen. Die Nutzer sozialer Netzwerke setzen sich besonders beim Schutz ihrer Privatsphäre ein. 75 Prozent haben sich mit den Privatsphäre-Einstellungen ihres wichtigsten Netzwerks auseinandergesetzt. 60 Prozent haben danach die Einstellungen verändert, 15 Prozent haben nichts geändert.
Datenschutzverordnung der EU für mehr Nutzervertrauen
Die geplante Datenschutzverordnung der EU soll das Nutzervertrauen stärken. Durch sie soll das Datenschutzrecht in Europa modernisiert und vereinheitlicht werden, wodurch es europäische und internationale Unternehmen die rechtsichere Gestaltung ihrer Dienste für alle EU-Mitgliedsstaaten einfacher fallen wird. Der Entwurf bedarf aber inhaltlich noch großen Verbesserungsbedarf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung dürfen nicht zu eng gefasst werden, da Europa sonst bei der Entwicklung neuer Technologien einen großen Wettbewerbsnachteil hätte.
Chancen der Datennutzung für gesamte Gesellschaft realisieren
Die Grundsätze für das alte Datenschutzrecht lassen sich kaum noch mit der vernetzten digitalen Welt vereinen. Mit dem Grundsatz, möglichst wenig Daten zu erheben, verstößt man gegen die Logik der Digitalisierung. Vielmehr sollten die Potentiale der Datennutzung für die gesamte Gesellschaft realisiert werden. Damit ist die Erstellung einer individuellen Krebstherapie innerhalb von Minuten oder eine Echtzeit-Reaktion auf die aktuelle Verkehrsreaktion möglich. Der Fokus der Debatte muss sich wieder auf den großen Nutzen für die Menschen gelegt werden. Der Datenschutz muss mit anderen Grundrechten abgewogen werden.
Big Data Analyse macht Zweckbindung problematisch
Der Grundsatz der Zweckbindung ist gerade im Hinblick auf Big Data Analysen ein Problem. Demzufolge ist die Verarbeitung von Daten nur für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, zulässig. Das Ziel vieler Big Data Analysen ist aber die Gewinnung neuer Erkenntnisse aus vorhandenen Daten. Somit ist die Vorhersage aller Analyse- und Verwendungszwecke bei der Datenerhebung kaum möglich. Das deutsche Datenschutzrecht erlaubt grundsätzlich die Weiterverarbeitung von Daten durch Unternehmen, wenn ein "berechtigtes Interesse" besteht und der Betroffene keine gegensätzlichen Interessen hat. Dieses Recht soll nach Meinung des Bitkom auf EU-Ebene bestehen bleiben.
Keine Anreize für Anonymisierung und Pseudonymisierung
Die fehlenden Anreize für Anonymisierung und Pseudonymisierung ist ein Schwachpunkt der aktuellen Entwürfe. Damit lässt sich der Bezug eines Datensatzes zu einer einzelnen Person entfernen. Mit der Anonymisierung (Entfernung jedes Personenbezugs) lassen sich z. B. Standortdaten datenschutzfreundlich für die Verkehrslenkung nutzen oder Krankheitsverläufe für die medizinische Forschung auswerten. Die Pseudonymisierung, bei ein Personenbezug entfernt wird, sich aber ggfs. wiederherstellen lässt, wird oft in der Medizin eingesetzt. Durch den Einsatz von Anonymisierung oder Pseudonymisierung sollte eine Verarbeitung leichter werden. Dafür müssten aber rechtliche Anreize in der Datenschutzverordnung geschaffen werden.