Der Bundesrat hat dem Investitionszulagengesetz 2010 zugestimmt, sodass die Investitionszulage bis zum Jahr 2013 für die neuen Bundesländer und Berlin gesichert ist. Die Investitionsförderung dient der Förderung des Aufbaus einer ostdeutschen Wirtschaft. Das neue Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010) bietet den Unternehmen Planungssicherheit, außerdem bietet es einen Anreiz für stetige Investitionen in den neuen Ländern. Dies wiederum ist ein Beitrag zur weiteren Stabilisierung von Wachstum und Beschäftigung.
Förderung wird schrittweise abgesenkt werden
Durch die Investitionszulage werden betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, einiger produktionsnaher Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Bundesländern und Berlin von 2010 bis 2013 unterstützt. Dabei ist die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen doppelt so hoch wie die von Großbetrieben. Das sehr hohe Niveau der Förderung wird aber in den nächsten Jahren schrittweise abgesenkt, denn die Investitionszulage soll langfristig planmäßig auslaufen. Stattdessen soll sich die Investitionszulage auf die im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ konzentrieren. Bis 2013 werden aber steuerfreie Zulagen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro gewährt.