Die vom Risikobegrenzungsgesetz betroffenen Verbände und Wirtschaftskreise haben von Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf zur Kommentierung erhalten. Der Gesetzentwurf sieht die Umsetzung der bereits im August vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte eines Risikobegrenzungsgesetzes vor mit dem Ziel, die Bereiche, in denen Finanzinvestoren tätig sind, vor unwillkommenen Entwicklungen zu schützen. Acht Maßnahmen müssen bei der Umsetzung der Eckpunkte ergriffen werden.
Mehrere Gesetze müssen geändert werden
Im Zuge von sechs der Maßnahmen müssen Gesetze geändert werden, z. B. das Wertpapierhandelsgesetz. Die Änderungen umfassen in erster Linie Überarbeitungen (z.B. die Vorschriften zum abgestimmten Verhalten der Investoren, Meldepflicht in Bezug auf die Berechnung der Schwellenwerte), Konkretisierungen und Verschärfungen (z.B. die Folgen bei Verletzung der gesetzlichen Meldepflicht) der bestehenden Gesetze. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz werden geändert, um die Vorschriften dieses Gesetzes wieder mit denen im Wertpapierhandelsgesetz bezüglich des abgestimmten Verhaltens abzustimmen. Das Aktiengesetz soll eine Änderung erfahren, damit die Identifikation des Besitzers von Namensaktien verbessert wird. Außerdem plant der Gesetzentwurf das Betriebsverfassungsgesetz so zu ändern, dass die Informationsrechte der Mitarbeiter bei einer Unternehmensübernahme konkreter gefasst werden.
Prüfung der Transparenzregeln und der Risiken
Die beiden übrigen Maßnahmen bestehen zum einen in dem Auftrag zu überprüfen, wie groß der Regelungsbedarf bezüglich der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen ist. Zum anderen sollen die Exekutive die Risiken durch die Finanzinvestoren im Auge behalten.