Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) nimmt Stellung zu der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) zur gesetzlichen Regelung von Private Equity. Nach Meinung des BVK stellt das Gesetz eine klare Verbesserung für die in der Gründungsfinanzierung aktiven Venture Capital-Gesellschaften dar. Allerdings wäre es für die gesamte Private Equity-Branche besser, wenn es für alle deutschen Gesellschaften vergleichbare gesetzliche Regelungen gäbe. Der Teil der in der Gründungsfinanzierung aktiven Venture Capital-Gesellschaften ist doch eher gering. Der BVK hofft, dass die gesamte deutsche Private Equity-Branche stabile, international vergleichbare Rahmenbedingungen erhält.
Besteuerung nur beim Anleger positiv bewertet
Die Branche hat schon lange die steuerliche Transparenz der Wagniskapitalgesellschaften gefordert, sodass nur noch beim Anleger besteuert wird, und nun wird diese Regelung in das Gesetz aufgenommen. Allerdings könnte man diese Regelung für alle Private Equity-Fonds geltend machen, denn auch andere Beteiligungsgesellschaften als die im Venture Capital-Bereich tätigen können wichtige volkswirtschaftliche Effekte aufweisen, wie z.B. bei der Mittelstandsfinanzierung.
Ausnahme von Teilen der Unternehmenssteuerreform
Immerhin sind die Private Equity-Gesellschaften, die sich im Bereich Wagniskapital engagieren und nur in junge, technologieorientierte Unternehmen investieren, zumindest teilweise von der Unternehmenssteuerreform ausgenommen. Wenn sie als Personengesellschaften agieren, werden sie als vermögensverwaltend eingestuft, sofern sie nur in Kapitalgesellschaften investieren.