Im Jahr 2006 12 Millionen Deutsche der Altersgruppe zwischen 16 und 74 Jahren haben im Internet privat Waren oder Dienstleistungen verkauft. Damit sind private Auktionen und Kleinanzeigen im Web so beliebt wie nie zuvor. Im Jahr 2004 waren es nur 9 Millionen Internet-Verkäufer in dieser Altersgruppe, während die Zahl noch in diesem Jahr auf mindestens 13 Millionen steigen soll. Das berichtet der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM).
Deutsche sind im EU-Vergleich Nr. 1 bei Privatverkäufen im Internet
Deutschland liegt im EU-Vergleich sowohl bei den Nutzerzahlen und der Nutzerquote auf Platz 1. Im EU-Durchschnitt verkaufen nur 9 Prozent der 16 bis 74 Jahre alten Personen, während es in Deutschland 20 Prozent sind. Auf Platz 2 und 3 liegen die Niederlande bzw. Dänemark. Im Gegensatz dazu werden in Griechenland und Rumänien keine Waren privat über das Internet verkauft werden.
Drei Rechtstipps für private Internet-Verkäufer
Private Online-Verkäufer sind nicht dazu verpflichtet, den Käufern Widerruf oder Rückgabe zu gewähren. Sie können ein solches Recht einräumen, müssen aber im Gegensatz zu gewerblichen Anbietern die Ware nicht innerhalb einer festgelegten Frist zurückzunehmen. Auch von der gesetzlichen Gewährleistung sind sie ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Hinweis liefern. Andernfalls ist der Anbieter verpflichtet, für die Angaben einzustehen. Allerdings ist der Anbieter trotz Hinweis nicht von der Gewährleistung ausgeschlossen, wenn absichtlich falsche Angaben gemacht werden oder ein Mangel verschwiegen wird. Am wichtigsten aber ist es, das Urheberrecht zu beachten. Wenn dies nicht eingehalten wird, kann der Urheber Schadensersatz fordern.