Führende SPD-Finanzpolitiker haben eine umfassende Förderung der Private Equity-Branche abgelehnt. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) stellt dazu klar, dass es der Private Equity nicht um eine steuerliche Förderung, sondern um stabile Rahmenbedingungen geht. Diese sind wichtig, um Deutschland wettbewerbsfähig zu machen, denn die meisten Eigenkapitalgeber sind wegen der rechtlichen Unsicherheit im Ausland angesiedelt. Durch eine Angleichung an die international üblichen Regelungen könnte man diesem Umstand abhelfen.
Steuerliche Transparenz für Private Equity-Fonds bei Personengesellschaften
Die Private Equity-Investitionen in Deutschland sind im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich. Der BVK möchte, dass nicht mehr die Private Equity-Fonds selbst besteuert werden, sondern die in die Fonds einzahlenden Investoren, wodurch die doppelte Besteuerung der Investitionen wegfallen würde. Um dies zu erreichen, sollen die Private Equity-Fonds in der Rechtsform der Personengesellschaft, die nur in Kapitalgesellschaften investieren, steuerlich transparent werden. Der Haken an der Sache sind Steuerausfälle, die nach Meinung des BVK nur sehr gering ausfallen sollen, während das Ministerium von 15 bis 20 Milliarden Euro ausgeht. Der BVK ist sicher, dass dies nicht der Fall sein wird, sondern vielmehr eine Fehlinterpretation vorgenommen wurde.
Private Equity-Gesetz muss auch Mittelstand berücksichtigen
Das geplante Private Equity-Gesetz soll innovative Jungunternehmen vor Verschärfungen der Unternehmenssteuerreform schützen. Nach Meinung des BVK ist dies ein richtiger Schritt, allerdings fehlt in dem Gesetz die Berücksichtigung des Mittelstands. Der hat ebenfalls einen großen Anteil an Innovationen und der Erschließung neuer Märkte, wobei die Unternehmen auf Private Equity-Finanzierung setzen. Für Deutschland ist der Mittelstand, also auch sein Ausbau und Wachstum sehr wichtig. Das Gesetz erkennt aber die Bedeutung von Private Equity für den Mittelstand nicht an, sondern nur für Venture Capital-Gesellschaften.
Einheitlicher Rechtsrahmen für alle Gesellschaften erwünscht
Was die Private Equity-Branche braucht, um ihren Beitrag zur Unternehmensfinanzierung und Wettbewerbsfähigkeit leisten kann, ist ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Gesellschaften. Eine Teilung der Gesellschaften in förderungswürdig und nicht förderungswürdig durch einen rechtlichen Rahmen ist dagegen unerwünscht.