Gemäß der noch in diesem Jahr in Kraft tretenden „Pflichtablieferungsverordnung“ stehen Unternehmen und Blog-Betreiber in der Pflicht, elektronische Kopien ihrer Internetseiten an die Deutsche Nationalbibliothek zu liefern. Dies berichtet der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM).
Staat soll selbst die zu archivierenden Internet-Inhalte beschaffen
Der BITKOM spricht sich keineswegs dagegen aus, dass Internet-Publikationen in der Nationalbibliothek aufbewahrt werden, allerdings sollte dieses Vorhaben nicht zu Lasten der Internet-Autoren gehen. Da die Dokumente frei verfügbar sind, sollte der Staat auch selbst dafür Sorge tragen, dass sie der Nationalbibliothek zukommen, anstatt die Autoren mit der Bürokratie zu belasten. Immerhin war das ursprüngliche Ziel der Verordnung die deutliche Begrenzung der gesetzlichen Pflichten. Dieses Ziel wurde anscheinend aus den Augen verloren.
Hohe Kostenbelastungen für die Unternehmen
Ausgehend von einer monatlichen Pflichtablieferung der Webseiten können die deutschen Unternehmen mit einer jährlichen Belastung von 115 Millionen Euro ausgehen. Hinzu kommt noch, dass Seiten, die häufig aktualisiert werden, möglicherweise noch öfter gemeldet werden müssen. Und in dieser Berechnung sind nur „.de-Seiten“ berücksichtigt, sodass die Kosten sogar noch höher ausfallen werden. Der Entwurf der Verordnung behindert Web-Autoren also vielmehr als sie zu fördern.