Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK) hat eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die Unternehmen der Private Equity-Branche darüber nachdenken, ihre Fonds ins Ausland zu verlagern oder sogar ihre Managementgesellschaft ins Ausland zu verlagern, wenn Deutschland nicht verlässliche Rahmenbedingungen für die Private Equity-Branche schafft. Die Hälfte der Befragten spielt mit dem Gedanken einer Auslandsverlagerung. Damit würde Deutschland eine Investitionssumme von neun Milliarden Euro fehlen. Momentan werden 18,5 Milliarden Euro von allen deutschen Private Equity-Fonds verwaltet.
Private Equity-Branche in Deutschland im internationalen Vergleich schlechter gestellt
Im internationalen Vergleich ist die deutsche Private Equity-Branche steuerlich schlechter gestellt. Große internationale Investoren legen ihre Gelder schon nicht mehr in deutschen Fonds an, weil die steuerliche Transparenz der Fonds sie verunsichert. 90 Prozent der Befragten fordern auch steuerliche Transparenz für alle Private Equity-Fonds, sodass sie als „vermögensverwaltend“ eingestuft werden. Die Besteuerung soll dann nur noch beim Anleger erfolgen. Bisher werden Private Equity-Fonds auf Fonds- und Anlegerebene besteuert. Und ausländische Investoren müssen im Gegensatz zur Situation zu ihrem Heimatland, gewerbliche Einkünfte in Deutschland versteuern, was sie wiederum abschreckt in deutsche Fonds zu investieren.
Wegfall von Verlustvorträgen zum Nachteil für junge Unternehmen
90 Prozent der Befragten erklärten auch, dass es wichtig für die Entwicklung der deutschen Private Equity-Branche sei, dass die Verlustvorträge von jungen Unternehmen bei Mehrheitswechseln im Rahmen von Kapitalerhöhungen nicht wegfallen. Dies würde vor allem jungen, innovativen Unternehmen zum Nachteil gereichen, da es dann problematisch für sie werden könnte, Investoren zu finden. Für diese Unternehmen ist auch die Mindeststeuer sehr hart. Demnach dürfen nur 60 Prozent der Verluste von den Einkünften eines Jahres abgezogen werden. Junge Unternehmen sollten nach Meinung der auf Frühfinanzierung spezialisierten Gesellschaften von der Mindeststeuer befreit werden.
Zinsschranke bestraft Investitionen, Umstrukturierungen und Expansionen
Der Großteil der befragten Gesellschaften ist gegen die geplante Zinsschranke. Ihrer Meinung nach werden alle auf Fremdkapital basierten Transaktionen eines Unternehmens wie Umstrukturierungen bestraft, denn der Einsatz von Fremdkapital wird gegenüber Eigenkapital benachteiligt. Die Berechnung der Zinsschranke sollte auf dem Rohgewinn plus Forschung und Entwicklung vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen sein.
Einheitliche europäische Regelungen
Der BVK fordert eine einheitliche Regelung für ganz Europa, sodass deutsche Investoren dieselben Chancen wie im ausländische Investoren haben. Andernfalls steht Deutschland vor dem Problem, dass die Private Equity-Experten für Wachstums- und Mittelstandsfinanzierungen auswandern.