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Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 29.03.2007 das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) beschlossen, um die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente umzusetzen. Der Gesetzesentwurf wurde am 15. November letzen Jahres vom Kabinett beschlossen. Mit diesem Beschluss wird Deutschland zu den ersten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, denen die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht gelungen ist, gehören. Außerdem werden die konkretisierenden Rechtsverordnungen zum FRUG noch im Mai 2007 feststehen. Damit haben Wertpapierdienstleistungsunternehmen und ihre Kunden noch genügend Zeit sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen, bevor diese am 1. November 2007 in Kraft treten. Das Ziel der neuen Regelungen ist, den Wettbewerb zwischen den Handelsplattformen zu intensivieren und den Anlegerschutz zu verbessern, indem die Beratungs- und Informationspflichten der Banken gegenüber den Kunden erweitert werden.
(Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_54/sid_74393323C2CD0D36CD626015B46B7C48/nsc_true/DE/Aktuelles/Pressemitteilungen/2007/03/20072903__PM033.html)