Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien hat eine Broschüre zum Thema digitale Betriebsprüfung veröffentlicht. Das Ziel des Ratgebers ist, die rechtlichen Anforderungen zu verdeutlichen und Technologien zur Datenspeicherung vorzustellen, die die Einhaltung der Aufbewahrungspflichten ermöglichen.
Digitale Betriebsprüfung stellt hohe Anforderungen an Datenhaltung
Durch die digitale Betriebsführung kann die Finanzverwaltung die Buchführungsdaten und sonstige steuerrelevante Daten der Unternehmen per Computer abfragen und auswerten. So kann das Finanzamt überprüfen, ob die Steuern richtig berechnet und bezahlt wurden. Gemäß der Abgabenordnung müssen die Buchführungs- und andere steuerrelevante Unterlagen bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden. Zwar wird die digitale Betriebsprüfung schon seit fünf Jahren genutzt, aber eine Definition, was steuerrelevante Daten sind, gibt es trotzdem nicht. Aus diesem Grund landen viele Streitfälle vor Gericht. Alle steuerrelevanten Daten, die mithilfe von EDV erstellt wurden, müssen für zehn Jahre digital auswertbar bleiben. BITKOM-Geschäftsleiter Thomas Mosch erklärt, dass die Anforderungen an kleinere Unternehmen übermäßig hoch sind in Anbetracht der Tatsache, dass eine Betriebsprüfung bei diesen durchschnittlich alle zwölf Jahre durchgeführt werden. Die Speicherung der Daten bringt hohe Kosten mit sich, aber bei Verstößen müssen die Unternehmen mit Steuerschätzungen oder Zwangsgeldern rechnen.
Umfassendere Prüfung durch digitale Betriebsprüfung möglich
Offensichtlich ist die digitale Betriebsprüfung ein voller Erfolg für die Finanzämter. Trotz der reduzierten Anzahl an Prüfern in der Zeit zwischen 2001 und 2005 fielen die Ergebnisse der Betriebsprüfungen im Jahr 2005 um fast eine Milliarde Euro höher als 2001. Das liegt daran, dass die Prüfungen durch den elektronischen Datenzugriff umfassender ausfallen und akkurater ausgewertet werden können als vorher. Und deshalb wird diese Möglichkeit der Prüfung von den Finanzämtern in zunehmendem Maße bevorzugt. So wurde die digitale Betriebsprüfung im ersten Halbjahr 2006 in Baden-Württemberg in 50% der Betriebsprüfungen angewandt.
Fazit
Die digitale Betriebsprüfung ist für die Finanzämter ein voller Erfolg. Für die Unternehmen ist sie nicht das non plus ultra, da die Anforderungen vor allem die kleinen Unternehmen übermäßig belasten. So müssen steuerrelevante Unterlagen bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden. Was steuerrelevante Unterlagen sind, ist nicht genau festgelegt, aber wenn sie nicht aufbewahrt werden, drohen Steuerschätzung und Zwangsgeld. Gerade für die kleinen Unternehmen sind die Kosten für die Speicherung hoch.