Im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzaufsicht hat die Deutsche Kreditwirtschaft erklärt, dass die meisten Finanzunternehmen ihre Hausaufgaben für die Umsetzung der starken Kundenauthentifizierung durch den Einsatz des 3-D Secure-Verfahrens fast erledigt haben. Dennoch fordert die deutsche Kreditwirtschaft den Handel mit
Onlinegeschäften weiterhin auf, dass die Vorbereitungen weiter vorangetrieben werden. Dies ist auch zwingend notwendig, weil nur der Händler bzw. sein Zahlungsdienstleister hat, die Möglichkeit beim Einsatz der Kreditkarte im Onlinegeschäft den Einsatz des 3 D Secure-Verfahren auszulösen. Nur so können die kartenausgebenden Kreditinstitute die gesetzlichen Vorgaben zur Kundenauthentifizierung für E-Commerce-Zahlungen erfüllen. In den meisten Fällen hilft die deutsche Kreditwirtschaft bei allen Maßnahmen, welche zu einem geregelten Übergang bei den Sicherungsverfahren in die PSD2-Welt beitragen. Am Ende des Prozesses soll der Verbraucher auch in Zukunft sicher und komfortabel mit seiner Zahlungskarte im Web einkaufen zu können. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer zusätzlichen Übergangszeit ein europaweit einheitliches Vorgehen erforderlich sein wird. Denn alle Akteure haben ein universales Interesse an der Steigerung der Sicherheit der Zahlung. Neue gesetzliche Vorgaben verlangen, dass in Zukunft alle Kartenzahlungen im Internet vom User grundsätzlich mit zwei Faktoren freigegeben werden müssen (starke Kundenauthentifizierung). Die Vorbereitung auf diese Umstellung wurde von den Kreditinstituten bereits frühzeitig angestoßen. Das 3-D-Secure-Verfahren ist bereits bei Kartenzahlungen im Internet bekannt gewesen und wurde bereits genutzt, so dass sich die kartengebenden Kreditinstitute gut auf die neue Situation einstellen konnten.
(Quelle: https://die-dk.de/themen/pressemitteilungen/deutsche-kreditwirtschaft-unterstutzt-ubergangsfrist-zur-kundenauthentifizierung-kartenzahlungen-internet/)