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Der Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge erfolgt ab dem 1. Januar 2015 über ein neues automatisiertes Verfahren, das über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgewickelt wird. Bereits seit Herbst 2013 wurden die Bankkunden darüber informiert.
Kapitalgesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person als Gesellschafter müssen auf neues Verfahren umstellen
Kapitalgesellschaften mit mindestens einer natürlichen Person als Gesellschafter müssen auch auf das neue Verfahren umstellen. Bis zum 31. August 2014 mussten die Registrierung beim BZSt und die Beantragung der Zulassung zum Verfahren erfolgen. Geplant ist eine sog. Regelabfrage beim BZSt zum Kirchensteuerabzugsmerkmal für die jeweiligen Gesellschafter, die immer zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober eines Jahres erfolgen muss. Auf der Website des BZSt stehen in der Rubrik „Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer“ auch Informationen zu Kapitalgesellschaften bereit.
Registrierung und Zulassung kann mehrere Wochen dauern
Für die Registrierung der Gesellschaft und die Erteilung der Zulassung sind verschiedene Schritte nötig, die mehrere Wochen dauern können. Für eine Regelabfrage im Herbst müssen die Kapitalgesellschaften dringend handeln. Die Ergebnisse der Regelabfrage sind die Basis für den Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer im Jahr 2015.