Rechnungslegung gemäß internationalen Standards IFRS und IAS
Unternehmensberatung zu Rechnungslegung & Finanzierung im Mittelstand
Der IASB hat den Standard Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) veröffentlicht. Schon im Exposure Draft wurde vorgeschlagen, „Investmentgesellschaften“ (investment entities) als eigenständige Unternehmensform zu definieren, die eine Ausnahme zu den Konsolidierungsvorschriften in IFRS 10 Konzernabschlüsse darstellt. Die stattdessen vorzunehmende Bilanzierung zum Fair Value soll den Informationsnutzen der Finanzberichterstattung erhöhen.
Definition einer investment entity wurde geändert
Der Exposure Draft wurde im finalen Standard im Wesentlichen beibehalten. In Bezug auf die geänderte Definition einer investment entity gab aber grundlegende Änderungen. Anstelle der Definition mittels sechs strikt einzuhaltender Kriterien wird eine restriktive Definition mit zusätzlich zu berücksichtigen Faktoren verbunden.
Änderungen treten für Berichtsperioden ab 2014 in Kraft
Die Änderungen treten für Berichtsperioden, die an oder ab dem 1. Januar 2012 beginnen, in Kraft, sie dürfen aber schon vorher angewendet werden. Damit besteht ein Gleichlauf zwischen dem Erstanwendungszeitpunkt des Investmentgesellschaften-Standards und dem von EFRAG vorgeschlagenen Erstanwendungszeitpunkt für die Konsolidierungsstandards IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. Sie sind aber noch nicht in europäisches Recht übernommen.