Unternehmensrechnung - Kampf um den Erhalt des Lastschriftverfahrens
Ab dem 1. Februar 2014 soll die neue Regelung eines einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehrs (SEPA) zwischen EU-Ländern in Kraft treten. Dies hat zur Folge, dass es in Zukunft kein Lastschriftverfahren mehr geben wird. Für den elektronischen Handel hat das jedoch bedeutende Folgen. Das Lastschriftverfahren ist eine bequeme Zahlungsmethode, die den Erfolg des E-Commerce stark beeinflusst hat. Beim Online-Shopping soll in Zukunft eine schriftliche Einverständniserklärung des Kunden erfolgen, um eine Abbuchung auf seinem Konto vorzunehmen. Der Hightech-Verband BITKOM und neun weitere Wirtschaftsverbände setzen sich dafür ein, die bisherige Form des Lastschriftverfahrens vorerst zu erhalten und fordern die Kreditwirtschaft dazu auf, eine sichere Internet-Lastschrift unter SEPA-Bedingungen zu ermöglichen. Methoden, um dies zu verwirklichen, bestehen bereits laut BITKOM. Mit dem E-Postbrief, der De-Mail oder dem neuen Personalausweis wäre es mittlerweile möglich, den Auftraggeber eindeutig zu identifizieren. Dies lehnt die Kreditwirtschaft aber bislang ab und verdrängt somit die an dritter Stelle liegende der am meist genutzten Zahlungsmethoden.
(Quelle: http://www.bitkom.org/de/presse/74532_73321.aspx)