Online Shop Agentur – Konzeption, Programmierung und Internet Marketing von Internet Shops
Internet Payment Agentur – Entwicklung und Implementierung von Online Zahlungssystemen in Webseiten
Das als „Buttonlösung“ bekannte Gesetz wurde im März verabschiedet, einen Monat später waren die Expertenmeinungen gespalten. Ziel des Gesetzes ist mehr Transparenz beim Einkauf in Online-Shops. Das Vertrauen der Endverbraucher in Internetangebote soll gestärkt werden. Zugleich drohen den Online-Händlern Abmahnungen aufgrund der technisch schwierig umzusetzenden Vorgaben.
Online Shop Agenturen müssen Kaufbuttons in Online Shop eindeutig mit verbindlichem Kauf-Hinweis versehen sein
Online-Händler müssen seit Juli, dem Ende der Übergangsfrist von drei Monaten, gleich auf der Bestellübersichtsseite Informationen zu den Produkten, eine evtl. Mindestlaufzeit des Vertrags, den Gesamtpreis sowie die Versand- und Zusatzkosten bereitstellen. Prinzipiell müssen alle Kaufbuttons eindeutig und gut sichtbar mit einem verbindlichen Kauf-Hinweis versehen werden, womit Formulierungen wie „Bestellung abgeben“ oder „Anmelden“ rechtswidrig sind. „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ sind für den Online-Handel hingegen zulässig.
Buttons mit Kaufhinweis hemmen Kunden zusätzlich beim Online-Einkauf
Der Onlinehandelsverband Händlerbund sieht das neue Gesetz kritisch, denn due Buttons mit Kaufhinweis hemmen zusätzlich beim Kauf. Wenn dies stimmt, müssen die Shops Umsatzeinbußen fürchten. Im März hat das deutsche Shopping-Portal Hitmeister erste Tests durchgeführt, die diese Befürchtungen bestätigen. Die Konversionsraten sind durch die neue Buttonbeschriftung deutlich gesunken. Die zweite getestete Button-Variante „Kaufen“ hat die Konversionsrate immer noch um 2,9 Prozent gesenkt, was für Online-Shops zwar eher zu verkraften ist, aber trotzdem unbefriedigend. Die Gesetzgebung wird diese Kosten so wohl kaum beabsichtigt haben. Zudem müssen viele Betreiber seriöser Online-Shops mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, denn werden die neuen Vorgaben nicht korrekt und pünktlich umgesetzt, sind teure Abmahnungen zu erwarten. Für viele Webshops können sich auch Probleme und Verzögerungen bei der technischen Umsetzung der neuen Regelung ergeben.
Buttonlösung wird von Kunden als Qualitätsmerkmal akzeptiert werden
Andere Prognosen gehen davon aus, dass die Kunden die neuen Rahmenbedingungen nach einer kurzen Eingewöhnungsphase sehr gut annehmen werden und später stärker irritiert sind, wenn sie die neue Norm nicht mehr vorfinden. Ähnlich war es in der Vergangenheit bei der Einführung vergleichbarer gesetzlicher Vorschriften. Gerade die deutschen Käufer akzeptieren verpflichtende Normen als Qualitätsmerkmal. Wenn alle Shops den gleichen Richtlinien folgen, fallen die Online-Plattformen, die die neue Norm nicht einhalten, negativ auf.
Technische Umsetzung bedeutete mehr Arbeit für Webshops in Umstellungsphase
Die Umsetzung der Buttonlösung bedeutete einen großen Programmieraufwand, denn für die Bestellübersichtsseite reicht der Zugriff auf die Artikelüberschrift nicht mehr aus, auch die Artikelbeschreibung muss berücksichtigt werden. Dazu kam, dass die Umstellung im laufenden Betrieb erfolgen musste, was immer eine heikle Sache ist. Das zusammen mit der Beachtung der neuen Richtlinien bedeutete einen erheblichen Mehraufwand für Webshops.