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Mit Inkrafttreten der SEPA-Verordnung Ende März hat der Endspurt zur Umstellung der bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen auf die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC begonnen. Ab dem 1. Februar 2014 gelten nur noch die SPEA-Verfahren mit IBAN und BIC. Zwar gibt es eine Übergangszeit bis Februar 2016, in der Verbraucher Kontonummer und Bankleitzahl noch nutzen können, aber sie sollten sich trotzdem so bald wie möglich an IBAN und BIC gewöhnen.
Keine neue Kontonummer nötig
Die Konten müssen weder umgestellt werden und neue Kontonummern sind auch nicht nötig. Einzugsermächtigungen für Lastschriften gelten weiter. Für bestehende Daueraufträge wird eine Umstellungshilfe durch die Bank angedacht.
IBAN ist 22 Stellen lang
Die IBAN ist zwar 22 Stellen lang, aber einfacher als gedacht. Sie setzt sich aus der bekannten Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer zusammen, dazu kommt der Ländercode DE (für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl. Durch die Prüfzahl kann die Bank Schreibfehler oder Zahlendreher erkennen und wird die Zahlung nicht ausführen. Die IBAN finden Kunden schon seit 2003 auf ihren Kontoauszügen, bei einigen Instituten ist sie auch auf die Rückseite der Bankkarte gedruckt. Die Umstellung auf die IBAN ist zwar gewöhnungsbedürftig, aber durch sie wird ein einheitlicher Binnenmarkt im Zahlungsverkehr möglich, den es beim Bargeld durch die Einführung des Euros schon gibt.