Unternehmensrating Beratung und Begleitung für KMU
Finanzplan Beratung – Finanzmanagement für Mittelstand
Die Umsetzung von Basel III ist mit dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Gemäß dem Legislativvorschlag werden die Baseler Vorschläge in weiten Teilen 1:1 umgesetzt, womit das Rahmenwerk einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Stabilität des Finanzsystems leistet. Hierfür muss aber gewährleistet bleiben, dass die Vorschläge weltweit zur selben Zeit eingeführt werden. Deshalb ist es bedauerlich, dass die Kommission keine so genannten Review-Klausel, mit der das Inkrafttreten der EU-Regulierung unter Vorbehalt der Umsetzung in anderen wichtigen Finanzmärkten gestellt würde, in den Legislativvorschlag aufgenommen hat.
Bankenverband begrüßt Verbot eines nationalen Gold-Plating
Der Bankenverband begrüßt sowohl die Umsetzung von Basel III in weiten Teilen als Verordnung durch die Europäische Kommission als auch das Verbot eines nationalen Gold-Plating. Durch das Gold-Plating ließen sich Regelungen auf nationaler Eben verschärfen, was einer einheitlichen Umsetzung der neuen Regelungen in Europa entgegenstünde.
Anforderungen von Basel III werden teilweise übertroffen
Die Europäische Kommission geht an einigen Stellen über die Anforderungen von Basel III hinaus, z. B. bei der Einführung einer neuen Risikokategorie, die im Rahmen der Säule 2 beachtet werden soll. Mit der Einbeziehung des Leverage Risk in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung und seiner Unterlegung mit Kapital stellt sich eine schwerwiegende Zusatzherausforderung, die erhebliche Wettbewerbsnachteile für die europäischen Banken mit sich bringen.
Substance over form-Ansatz verhindert Benachteiligung von Instituten wegen Rechtsform
Bei der Definition des harten Kernkapitals hat die Kommission den Substance over form-Ansatz gewählt, womit Institute nicht aufgrund ihrer Rechtsform benachteiligt werden. Hier werden europäische Spezifika berücksichtigt, denn die CRD IV richtet sich an alle Banken in Europa und nicht nur an international operierende Aktiengesellschaften.