Nachbesserung der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer veröffentlicht
Mit der Veröffentlichung einer geänderten Version von IAS 19 hat der IASB das Projekt zur Veränderung der Bilanzierung von Leistungen an Arbeitnehmer, insb. Leistungen nach Beendigung von Arbeitsverhältnissen / Pensionen, abgeschlossen. Die Änderungen beziehen sich auf die Abschaffung der aufgeschobenen Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste der, die Darstellung / Aufteilung von Änderungen der Nettoverbindlichkeiten und -vermögenswerten aus leistungsorientierten Vergütungsplänen und auf Zusatzangaben zu Merkmalen und Risiken aus solchen leistungsorientierten Plänen. damit können sich Investoren und Nutzer von Finanzberichten ein noch besseres Bild von den Verpflichtungen eines Unternehmens aus zugesagten Leistungen sowie deren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Erstmals ist der geänderte IAS 19 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Er kann aber auch schon vorher angewendet werden.
(Quelle: http://www.standardsetter.de/drsc/news/news.php?ixnp_do=show_news_index&ixnp_lang=de&ixnp_id=1&ixnp_page=1&ixnp_do=show_news_article&ixnp_art_id=2399)