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Datenschutz-Kodex-Vorschlag für Geodaten-Dienste
Die Anbieter von Internet-Panorama-Bilderdiensten, u. a. Google, Microsoft, die Deutsche Telekom sowie Sidewalk und Panolife, haben einen Vorschlag für einen Datenschutz-Kodex für Geodaten-Dienste entwickelt, der weit über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht. Dieser wird vom BITKOM-Präsidenten an Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière übergeben. Hauptpunkt des Datenschutz-Kodexes ist eine Zentrale Informations- und Widerspruchsstelle im Internet, bei der die Bürger Informationen zu den Funktionen des jeweiligen Geodienstes einholen und Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser einlegen können. Personen ohne Internetzugang können per Brief mit einem einheitlichen Formular Widerspruch einlegen können. Zusätzlich soll es eine telefonische Beratungsstelle für Fragen und Hilfestellungen bei der Widerspruchseinlegung geben. Damit wird den Verbrauchern ein Höchstmaß an Transparenz geboten, das über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht. Zudem ist es sehr einfach, Widerspruch einzulegen.
Kernpunkte des Datenschutz-Kodexes für Geodaten-Dienste
Ein zentrales Internetportal für Informationen und Widersprüche soll als einheitliche Anlaufstelle eingerichtet werden. Hier erfahren die Bürger Näheres über die Dienste und ihre Rechte. In diesem Portal werden sich Links zu den Widerspruchsseiten der beteiligten Anbieter finden. Hier kann dann die Unkenntlichmachung der Fassaden beantragt werden. Bei Online-Widersprüchen muss nur eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Wer keinen Internetanschluss hat oder nicht online Widerspruch einlegen will, kann dies mit einem einheitlichen Formular über den Postweg einlegen. Eine automatische Verpixelung ohne Antrag soll es bei Gesichtern und Kfz-Kennzeichen geben, auf Wunsch auch ganze Personen oder Autos. Zusätzlich zur Internetplattform soll es eine telefonische Beratungsstelle geben. Die Anbieter werden schon mindestens einen Monat im Voraus auf ihren eigenen Webseiten und über das zentrale Internetportal über geplante Aufnahmefahrten informieren. Die Widerspruchsmöglichkeiten und Datenschutzregeln werden verständlich und an leicht auffindbarer Stelle präsentiert. Die Unterzeichner weisen mit einem einheitlichen Logo auf ihrer Webseite auf den Datenschutz-Kodex hin. Der Kodex ist für die Unterzeichner verbindlich, Kontrollen und Sanktionen sollen die Einhaltung der Vorgaben sicherstellen.
Geodaten-Dienste mehr als Chance denn als Risiko betrachten
Geodaten-Dienste sollten weniger als Risiko denn als Chance betrachtet werden. Straßen sind sowieso öffentliche Orte. Wenn man sie künftig auch im Internet besuchen kann, erleichtert dies die Wohnungssuche, die Urlaubsplanung oder das Finden eines Restaurants. Auch Navigationssysteme werden künftig auf die Bilder von Geodaten-Diensten zurückgreifen. In anderen Ländern werden die Geodaten-Dienste im Umwelt- und Katastrophenschutz eingesetzt.
(Quelle: http://www.bitkom.org/de/presse/66442_66098.aspx)