Gewinn- und Verlustrechnung
Finanzierung
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen, also z. B. der Personal-, Material- und Abschreibungsaufwand, und Erträge, also der Umsatz plus z. B. Zinseinnahmen, eines Geschäftsjahres gegenübergestellt. Die Aufwendungen werden von den Erträgen abgezogen. Das Ergebnis dieser Gegenüberstellung, im Idealfall der Jahresüberschuss, also der Nettogewinn, geht in das Eigenkapital ein. Ist das Ergebnis negativ, spricht man vom Jahresfehlbetrag; dieser wird vom Eigenkapital abgezogen.