Präambel
Die Firma „mediadefine GmbH“ wird im nachfolgenden auch in Kurzform als „mediadefine“ bezeichnet. Die mit mediadefine vertragsschließende Partei wird als Vertragspartner bzw. Kunde bezeichnet.
§1 Geltungsbereich
Die mediadefine erbringt alle Lieferungen und Leistungen aus dem Geschäftsbereich „Business Administration“ und den Teilbereichen Unternehmensrechnung, Unternehmensfinanzierung und wertorientierte Steuerung ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser ergänzenden und konkretisierenden Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungsbereiche. Die allgemeinen und ergänzenden Geschäftsbedingungen sind im Internet unter http://www.mediadefine.com oder http://www. mediadefine.net oder http://www.mediadefine.de jederzeit frei abrufbar oder können bei mediadefine angefordert werden.
§2 Rechte, Pflichten und Haftung
1. mediadefine führt alle Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung aus.
2. mediadefine prüft die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen nur, wenn dies zusätzlich schriftlich vereinbart wird.
3. mediadefine vertritt den Kunden nicht vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen. Hierfür muss der Kunden mediadefine eine gesonderte Vollmacht erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Kunden eine Abstimmung mit diesem über eine Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist mediadefine im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt.
4. Die vom Kunden genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, werden als richtig zu Grunde gelegt. Wenn der Kunden Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, diese gegenüber mediadefine unverzüglich klar zustellen.
5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Leistung erforderlich ist. Insbesondere hat er mediadefine unaufgefordert alle für die Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass mediadefine eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung der Leistung von Bedeutung sein können.
6. Der Kunde ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von mediadefine zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
7. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von mediadefine oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
8. Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von mediadefine nur mit dessen schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus der Leistung die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
9. Setzt mediadefine beim Kunden in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Kunde verpflichtet, den Hinweisen von mediadefine zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet und berechtigt, die Programme nur in dem von mediadefine vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Kunde darf die Programme nicht verbreiten. mediadefine bleibt Inhaber der Nutzungsrechte.
10. Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von mediadefine angebotenen Leistung in Verzug, so ist mediadefine berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf mediadefine den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von mediadefine auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn mediadefine von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§3 Verschwiegenheitspflicht
1. mediadefine ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde kann jedoch mediadefine schriftlich von dieser Verpflichtung entbinden. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht für alle am Leistungsprozess beteiligten Mitarbeiter von mediadefine.
3. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von mediadefine erforderlich ist. mediadefine ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
4. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.
5. mediadefine darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ereignisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Kunden aushändigen.
§4 Mitwirkung Dritter
1. mediadefine ist berechtigt, zur Ausführung der Leistung Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
2. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und Daten verarbeitenden Unternehmen hat mediadefine dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend §3 verpflichten.
§5 Mängelbeseitigung
1. Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigungen etwaiger Mängel. mediadefine ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
2. Offene Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) kann mediadefine jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigen. Sonstige Mängel darf mediadefine gegenüber Dritten mit Einwilligung des Kunden berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von mediadefine den Interessen des Kunden vorgehen.
§6 Haftung
1. mediadefine haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
2. Der Anspruch des Kunden gegen mediadefine auf Ersatz fahrlässig verursachten Schadens wird auf 5.000,- Euro begrenzt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Kunden zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
4. Soweit ein Schadensersatzanspruch des Kunden kraft Gesetz nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.
5. Die in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Per-sonen als dem Kunden, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen dem mediadefine und diesen Personen begründet ist.
§7 Preis und Zahlung
1. Der Preis bemisst sich nach dem Leistungsumfang.
2. Für die verschiedenen Leistungen gelten die Preise laut Preisliste bzw. der individuellen Vereinbarungen.
3. Endet der Vertrag vor seiner vollständigen Ausführung, so berechnet mediadefine den Preis anteilig. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Kunden zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
4. Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Leistungen kann mediadefine einen Vorschuss fordern.
5. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann mediadefine nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Kunden einstellen, bis der Vorschuss eingeht. mediadefine ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Kunden rechtzeitig bekannt zu geben, wenn der Kunde Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.
§8 Beendigung des Vertrags
1. mediadefine ist verpflichtet, dem Kunden alles, was mediadefine zur Ausführung der Leis-tung erhält oder erhalten hat und was er aus Geschäftsbesorgungen erlangt ist, herauszugeben.
2. mediadefine ist verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Ver-langen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
3. Mit Beendigung des Vertrags hat der Kunde mediadefine die bei ihm zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstigen Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. von der Festplatte zu löschen. Bei Kündigung des Vertrags durch mediadefine kann der Kunde jedoch die Programme für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum zurückbehalten, soweit die zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unbedingt erforderlich ist.
4. Nach Beendigung des Vertrages sind die Unterlagen bei mediadefine abzuholen.
5. Jede Kündigung eines Vertrags bedarf der Schriftform postalisch.
6. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten oder länger
ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit
kündbar. Die Kündigung muss mediadefine sechs Monate vor dem Tag, an dem
sie wirksam werden soll, zugehen.
7. Wird bei Verträgen mit einer
Mindestlaufzeit der Vertrag nicht gekündigt, so verlängert er sich
automatisch um weitere zwölf Monate.
8. Bei nicht in Anspruchnahme
der Dienstleistungen durch den Kunden (Bringschuld der Bereitstellung
von Dokumenten durch den Kunden) erklärt sich der Kunde damit
einverstanden, dass mediadefine ihm bis zum Vertragsende eine monatliche
Dienstleistungspauschale in Höhe des Durchschnittspreises der letzten
zwölf Monate in Rechnung stellt und akzeptiert diese
Dienstleistungspauschale.
§9 Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht
1. mediadefine hat die Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn mediadefine den Kunde schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Kunde dieser Aufforderung binnen drei Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
2. Zu den Handakten gehören alle Schriftstücke, die mediadefine aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit vom Kunden oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen mediadefine und seinem Kunden und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
3. Auf Anforderung des Kunden, spätestens nach Beendigung des Vertrags, hat mediadefine dem Kunden die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. mediadefine kann von Unterlagen, die er an den Kunde zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
4. mediadefine kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis seine Zahlung befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Kunden rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Kunde zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils des Preises berechtigt.
§10 Sonstige Bestimmungen
Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Bereiche Unternehmensrechnung, Unternehmensfinanzierung und Wertorientierte Steuerung sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen von mediadefine und konkretisieren diese für die angegebenen Leistungen.