Förderung unternehmerischen Know-hows

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" ist eine Zusammenfassung der bisherigen Förderprogramme "Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" sowie "Runder Tisch". Es richtet sich mit allgemeinen Beratungen zu sämtlichen organisatorischen, finanziellen, personellen und wirtschaftlichen Fragen des Unternehmensmanagements an bereits gegründete Unternehmen. Zusätzlich werden spezielle Beratungen in Bezug auf strukturelle Ungleichheiten gefördert.

Das Förderprogramm passt nicht für Ihr Unternehmen / Ihre Problemstellung? Wir bieten auch die folgenden Förderprogramme an: go-digital, INVEST - Zuschuss für Wagniskapital sowie Potentialberatung.

Beraterprofil:


Programmlink:


Ziel und Gegenstand / Förderzweck:
  • Allgemeine Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung in den Bereichen
    • Wirtschaft
    • Personal
    • Organisation
    • Finanzen
  • Spezielle Beratungen in Bezug auf strukturelle Ungleichheiten in Unternehmen, die:
    • von Frauen geleitet werden
    • von Migrantinnen / Migranten geleitet werden
    • von behinderten Unternehmerinnen / Unternehmern geleitet werden
    • einen Beitrag zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern mit Migrationshintergrund leisten
    • einen Beitrag zur Arbeitsgestaltung behinderter Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern leisten
    • einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und -sicherung leisten
    • einen Beitrag zu Gleichstellungen und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten
    • einen Beitrag zur alternsgerechten Arbeitsgestaltung leisten
    • einen Beitrag zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit leisten
  • Unternehmenssicherungsberatung, um die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen
Zielgruppe:
  • Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt)
  • Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach der Gründung)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter)
  • Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Kleine oder mittelständische Unternehmen gemäß der EU-Mittelstandsdefinition
  • Unternehmen in Schwierigkeiten müssen zudem die Voraussetzungen gemäß Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten erfüllen.
  • Bei gewerblich Tätigen gilt als Gründungsdatum der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Voraussetzungen:
  • Selbstständige Beraterinnen / Berater oder Beratungsunternehmen, die mehr als 50 % ihres Umsatzes mit Beratungen erzielen, die erforderlichen Fähigkeiten haben und einen Qualitätsnachweis erbringen, sind für das Förderverfahren zugelassen.
  • Berater / Beratungsunternehmen müssen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf und einen Qualitätsnachweis spätestens vorlegen, wenn das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet.
  • Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch über die Zuwendungsvoraussetzungen mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Bestandsunternehmen ist dies freigestellt. Der regionale Ansprechpartner ist frei wählbar, muss aber auf der "Liste Regionalpartner der Leitstelle" stehen.
  • Es dürfen nicht mehr als drei Monate zwischen Gespräch und Antragstellung vergehen.
  • Anträge können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden, wobei das beratene Unternehmen Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist
  • Eine Vorabprüfung der formalen Fördervoraussetzungen obliegt der eingeschalteten Leitstelle, die dann das Unternehmen in Bezug auf das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen und die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis informiert. Danach werden die Unterlagen zur Entscheidung an die BAFA weitergeleitet
  • Die Beratung darf erst nach Erhalt der unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung beginnen, sonst kann der Zuschuss nicht gewährt werden. Auch der Abschluss eines Vertrags über die zu erbringende Maßnahme gilt als Beginn der Beratung.
Art und Höhe der Förderung:
UnternehmensartBemessungsgrundlageRegionFördersatz
maximaler Zuschuss
Jung-
unternehmen
 4.000 €neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 3.200 €
  Region Lüneburg 60 % 2.400 € 
  alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, mit Berlin und Region Leipzig) 50 % 2.000 €
Bestands-
unternehmen
 3.000 €neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 2.400 €
  Region Lüneburg 60 % 1.800 €
  alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, mit Berlin und Region Leipzig) 50 % 1.500 €
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 €alle Standorte 90 % 2.700 €

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