Rechnungseingangsplattform kann auch E-Rechnungen erstellen
Die Rechnungseingangsplattform ermöglicht der Wirtschaft eine innovative und nutzerfreundliche Möglichkeit, E-Rechnungen bei Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung einzureichen. Auch die Bundesländer können die Plattform nutzen. Neben der Erstellung der E-Rechnung bietet die Plattform den Upload und die Einreichung schon erstellter E-Rechnungen per Mail oder PEPPOL an.
Annahme und Verarbeitung von E-Rechnungen für öffentliche Auftraggeber Pflicht
Alle öffentlichen Auftraggeber müssen künftig E-Rechnungen annehmen und verarbeiten. Seit November 2018 ist dies für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes verpflichtend, ab dem 27.11.2019 wird dies auch für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung gelten. Die Bundesländer müssen die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie bis zum 18.04.2020 in Eigenregie klären.