Das Corona-Virus stellt die Gesellschaft vor einige bis dato nicht gekannte
Herausforderungen. Hier finden Sie einige Hinweise sowie Voraussetzungen
von Kurzarbeit in der Corona-Krise. Wir unterstützen Sie aktiv bei
der Einleitung der Fördermaßnahmen.
Die Erleichterung der Voraussetzungen für die Gewährung von
Kurzarbeitergeld wurde am 08.03.2020 beschlossen. Ziel ist, dass die
Corona-Krise nicht zu Insolvenzen und Arbeitsplatzverlust in deutschen
Unternehmen führt.Mittlerweile sind zahlreiche Verordnungen in Kraft
getreten. Betriebe sollten versuchen, vor einem Antrag auf die Gewährung von
Kurzarbeitergeld Zeit mit innerbetrieblichen Maßnahmen (Abbau von
Überstunden, Urlaub, Fort- und Weiterbildungen) zu überbrücken, da das
Kurzarbeitergeld maximal 12 Monate bezogen werden kann.
Kurzarbeit erfordert die Zustimmung der Mitarbeiter durch Erklärung oder
eine Arbeitsvertragsregelung. Gegebenenfalls ist bei einer Verweigerung
der Zustimmung zur Kurzarbeit eine Kündigung aus betrieblichen Gründen
zulässig, hierfür muss eine arbeitsrechtliche Beratung eingeholt werden.
Arbeitnehmer können Kurzarbeitergeld bekommen, wenn es durch Kurzarbeit in
ihrem Betrieb zu Entgeltausfällen kommt. Voraussetzung ist, dass die
üblichen Arbeitszeiten vorübergehend deutlich reduziert sind. Aktuell trifft
dies zu, wenn 10 % der Arbeitnehmer von einer Arbeitsreduzierung betroffen
sind. Falls Kurzarbeitergeld beantragt werden soll, muss der Arbeitgeber der
zuständigen Agentur für Arbeit glaubhaft versichern, dass es einen erheblichen
Arbeitsausfall gibt und die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld
bestehen. Wenn die Agentur für Arbeit die Voraussetzungen für erfüllt ansieht,
muss der Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten den Antrag auf
Kurzarbeitergeld zu stellen. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind
erhalten 67 % der Nettoentgeltdifferenz als Kurzarbeitergeld, Arbeitnehmer ohne
Kind 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Der Arbeitgeber kann das Kurzarbeitergeld
aufstocken, ist aber ohne (tarifvertragliche) Rechtsgrundlage nicht dazu
verpflichtet. Aktuell wird Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate gewährt.
Die Vorgehensweise für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist wie folgt:
Weitere Hinweise stellt die Arbeitsagentur auf ihrer Website bereit.