Investitionsplanung Mittelstand - Unternehmensberater zur Überprüfung von Investitionen
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Zinsen, Kursgewinne und Dividenden sind grundsätzlich steuerpflichtig. Durch den Sparer-Pauschbetrag darf jeder Bürger aber bis zu 801 Euro steuerfreie Zinserträge pro Jahr haben (zusammenveranlagte Ehegatten 1602 Euro). So sind Erträge aus Ersparnissen von bis zu 40.050 Euro steuerfrei bei einem Zinssatz von zwei Prozent. Beträgt der Zinssatz 1,5 Prozent sind sogar Erträge aus einem Anlagekapital von 53.400 Euro steuerfrei. Für Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.
Freistellungsauftrag bei Bank für steuerfreie Zinsgutschriften
Für sofortige steuerfreie Zinsgutschriften muss bei der Bank rechtzeitig ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Sonst werden von den Kapitalerträgen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer einbehalten. Allerdings kann der Sparer sich zu viel gezahlte Steuern bei der Einkommenssteuererklärung zurückholen.