Seit Oktober 2008 gilt die Pflichtablieferungsverordnung, die besagt, dass Publikationen im Internet an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern sind. Das hat für einige Verunsicherung bei Homepage-Inhabern gesorgt. Deshalb haben der BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Abstimmung mit der Deutschen Nationalbibliothek einen Leitfaden veröffentlicht.
Archivierung von „abgrenzbaren digitalen Publikationen“ für jetzt
Die Pflichtablieferung hat das Ziel, kulturell wertvolle Publikationen im Internet langfristig zu erhalten, allerdings wäre eine allgemeine Dokumentationspflicht für alle Webseiten dem Ziel nicht dienlich. Deshalb ist die Archivierung zunächst nur auf „abgrenzbare digitale Publikationen“ beschränkt. Dazu gehören online veröffentlichte Bücher und Aufsätze. Portale mit aktuellen Nachrichten, Foren, Communities und private Homepages hingegen fallen nicht in diese Kategorie.
Nationalbibliothek wendet sich an Websitebetreiber
Ein wichtiger Hinweis ist, dass die Websitebetreiber nicht selbst aktiv werden müssen, sondern die Nationalbibliothek wendet sich selbst an die Websitebetreiber entsprechender Seiten wendet. Somit brauchen die Websitebetreiber kein Bußgeld befürchten und sich auch nicht vorab von der Ablieferungspflicht befreien lassen. Bei Bedarf sollen die Richtlinien weiter aktualisiert werden.