Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet mit dem Ziel, die Wirtschaft finanziell stark zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Bilanzrechts des Handelsgesetzbuches mit internationalen Rechnungslegungsstandards zu erhöhen. Im Kern wird das HGB-Bilanzrecht mit seinen Vorteilen beibehalten, der handelsrechtliche Jahresabschluss ist weiterhin die Basis der Gewinnausschüttung der steuerlichen Gewinnermittlung.
Deregulierung und Kostensenkung ist Schwerpunkt der Modernisierung des Bilanzrechts
Das BilMoG soll die deutschen Unternehmen, vor allem den Mittelstand, entlasten, und somit Innovations- und Investitionskräfte freisetzen. Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Deregulierung und der Kostensenkung, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Zur Entlastung der Wirtschaft werden die mittelständischen Einzelkaufleute von den Bilanzierungs- und Buchführungspflichten befreit während die Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften angehoben werden. Das neue Bilanzrecht bringt den kleinen und mittelständischen Unternehmen moderne und effiziente Bilanzierungsregeln. Die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses soll erhöht werden, damit kein Druck herrscht, auf internationale Rechnungslegungsstandards zurückzugreifen. Das neue Bilanzrecht soll eine Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards sein, wobei hier die hohe Komplexität, der hohe Zeitaufwand und die hohen Kosten entfallen. In Konsequenz zur Finanzmarktkrise sollen künftig wirtschaftliche Risiken bei sogenannten Zweckgesellschaften besser aufgedeckt werden können.
Bilanzierungskosten werden durch Deregulierung um etwa 1,3 Milliarden Euro gesenkt
Vermeidbarer Bilanzierungsaufwand wird durch die Neuregelung abgebaut. So werden mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb haben, von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Auch die Kapitalgesellschaften sollten einige Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung erfahren. Diese Maßnahmen werden die Bilanzierungskosten um etwa 1,3 Milliarden Euro senken. Das Statistische Bundesamt hat unter Berücksichtigung der Buchführungs- und Inventurerleichterungen ein Einsparpotential von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr ermittelt.
HGB-Bilanzrecht wird zur Konkurrenz für internationale Rechnungslegungsstandards
Die International Financial Accounting Standards (IFRS) sind auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten und sollen Finanzanalysten, berufsmäßigen Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern Informationen geben. Allerdings nimmt der Großteil der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen in Deutschland den Kapitalmarkt nicht in Anspruch, weshalb es nicht zu rechtfertigen ist, alle rechnungslegungspflichtigen Unternehmen zur Anwendung der teuren und komplizierten IFRS zu verpflichten. Aber auch der Entwurf von IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen ist keine gute Alternative, da auch dieser noch zu kompliziert und teuer ist. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wird das HGB-Bilanzrecht zur gleichwertigen, aber in der Anwendung einfacheren und kostengünstigeren Alternative zu den IFRS. Dabei bleibt die HGB-Bilanz die Basis für die steuerliche Gewinnermittlung und die Ausschüttungsbemessung. Somit kann vor allem der Mittelstand weiterhin nur ein Rechenwerk aufstellen.
Gesetz soll für Geschäftsjahre ab 01.01.2010 gelten
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz soll sofort nach der Zustimmung des Bundesrats, der Ausfertigung und Verkündigung in Kraft treten, sodass die neuen Bilanzierungsregeln für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2010 gelten. Sie können auch schon für den Jahresabschluss des Jahres 2009 angewendet werden, aber nur als Gesamtheit. Ein paar Regelungen gelten schon für das Geschäftsjahr 2009. Kleine und mittelgroße Unternehmen können so weit noch möglich Bilanzierungserleichterungen für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch nehmen.