Unterschiede zwischen teil-, hoch- und vollautomatisiert
Das intelligente Auto gibt es normalerweise in drei Entwicklungs- oder Anwendungsstufen. Die Assistenzsysteme nehmen beim assistierten oder teilautomatisierten Fahren nur bestimmte Aufgaben, der Fahrer muss weiterhin aktiv überwachen und steuern. Der Aufgabenumfang der Assistenzsysteme wächst beim hochautomatisierten Fahren, der Fahrer muss aber immer zum Eingreifen bereit sein, falls die Situation dies erfordert. Beim vollautomatisierten Fahren ist keinerlei Eingriff des Fahrers mehr möglich, er könnte sogar auf dem Rücksitz mitfahren.
Funktionsweise des selbstfahrenden Autos
Die Wahrnehmung des Verkehrs wird bei selbstfahrenden Autos künftig über Kameras und Sensoren erfolgen. So lassen sich Fußgänger und andere Autos erkennen oder ein Spurwechsel durchführen. Zusätzlich wird das Auto ständig Echtzeit-Verkehrsdaten von anderen Autos und der intelligenten Infrastruktur bekommen, sodass der Bordcomputer die beste Route für das Fahrtziel auswählen und Unfälle vermeiden kann.
Vorteile eines selbstfahrenden Autos
Mit selbstfahrenden Autos wird das Autofahren sicherer, komfortabler und ressourcenschonender. Menschliches Fehlverhalten ist der Auslöser für einen Großteil der Unfälle. Der Einsatz von IT wird diese künftig reduzieren oder ganz eliminieren. So kann die Technik ohne Schrecksekunde in Gefahrensituationen viel schneller reagieren. Die Vernetzung von Autos und Infrastruktur macht das Autofahren effizienter, da Staus, Bau- und Unfallstallen umfahren werden können. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen gehen zurück. Und die Fahrt wird für Fahrer und Insassen stressfreier und komfortabler.
Nachteile und Gefahren eines selbstfahrenden Autos
Der größte Nachteil sind befürchtete Störungen der Technik und die Furcht, dass die intelligenten Autosysteme gehackt werden könnten. Das Finden und Beheben eventueller Schwachstellen hat große Priorität bei IT-Unternehmen und Fahrzeugherstellern.
Rechtslage muss noch geklärt werden
Der nationale und internationale Rechtsrahmen muss noch an die fortschreitende technische Entwicklung angepasst werden. Das aktuell noch geltende Wiener Übereinkommen von 1968 sagt, dass jeder Fahrer immer die Kontrolle über sein Fahrzeug haben muss. Einer UN-Ergänzung von 2014 zufolge sind autonome Fahrsysteme erlaubt, sofern der Fahrer sie jederzeit stoppen kann. Hier fehlt noch die Umsetzung in nationale Gesetze. Eine internationale Harmonisierung der rechtlichen Regelung ist für grenzüberschreitende Fahrten wichtig.
Viele Fragen zum Umgang mit Daten aus selbstfahrendem Auto offen
Auch zum Umgang mit den Daten aus dem selbstfahrenden Auto gibt es noch viele offene Fragen. Müssen Mitfahrer in die Datenverarbeitung einwilligen? Sollte der Schutz der Daten je nach Art variieren, also fahrbezogene Daten anders als passagierbezogene Daten? Der Bitkom findet, dass mehr Daten für mehr Sicherheit sorgen.
Änderungen bei Versicherungsarten
Die Übergabe der Verantwortung an die Technik wird eine veränderte Kalkulation der Risikomodelle zur Folge haben. Unter Umständen werden dann auch andere juristische Personen in der Pflicht als aktuell. Versicherungen könnten die zusätzlichen Daten für maßgeschneiderte Angebote nutzen.
Hochautomatisierte Fahrfunktion vor 2020
Viele Autos verfügen schon heute serienmäßig über IT-basierte Assistenzsysteme wie Abstandhalter oder Einparkhilfen. Selbstfahrende Autos werden aktuell von allen großen Automobilherstellern, vielen Forschungseinrichtungen und IT-Unternehmen entwickelt und erprobt. Experten rechnen mit einer Verfügbarkeit hochautomatisierter Fahrfunktionen vor 2020.