Das Gesetz zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) wurde im April vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, was beim BVK auf Zustimmung stößt. Die Beteiligungskapitalbranche hat sich konstruktiv am Umsetzungsverfahren der Richtlinie beteiligt, denn mit dem neuen Regelwerk wird der deutschen Beteiligungskapitalbranche mehr Rechtssicherheit geboten. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie über Manager alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) in nationalen Recht, sodass ein einheitliches Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre Manager in Deutschland geschaffen wird. Zugleich wird damit die Regulierung und Aufsicht von Beteiligungsgesellschaften und deren Manager umfassender.
Investorenbasis für Beteiligungskapitalbranche nicht unnötig behindert
Vor allem die Aufnahme des „semi-professionellen Investors“ als neue Anlegerkategorie in den Gesetzentwurf sorgt dafür, dass die Investorenbasis für die auf Mittelstands- und Wachstumsfinanzierung ausgerichtete Beteiligungskapitalbranche nicht unnötig behindert wird. Auch ist sichergestellt, dass erfahrene Investoren wie Stiftungen oder Verbände, direkt Investitionen in Private-Equity-Fonds tätigen können. Damit steht das für die Mittelstandsfinanzierung dringend erforderliche Kapital weiter bereit. Managementteams der Private-Equity-Gesellschafen können sich weiterhin mit eigenem Kapital an ihren Fonds beteiligen, womit ein etabliertes Prinzip des Anlegerschutzes erhalten bleibt.
BaFin hat Aufsicht über Alternative Investmentfonds und deren Manager
Gemäß KAGB hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über alle Alternativen Investmentfonds und ihre Manager. Die Vermeidung übertriebener Bürokratie und eine effiziente Aufsicht sind notwendig zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzstandortes und einer nachhaltigen Mittelstandsfinanzierung.