Eine verpflichtende Anwendung des IFRS für KMU, also eines internationalen Rechnungslegungsstandard für den Mittelstand, wird von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV) abgelehnt. Eine Modernisierung der EU-Bilanzrichtlinien ist allerdings ihrer Meinung nach nötig. Der Grund für die Ablehnung des IFRS für KMU ist, dass die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Mittelstands dadurch nicht gestärkt, sondern geschwächt würde.
Bilanzierung nach IFRS für KMU bedeutet Abschlusserstellung ohne Mehrwert
Durch eine Verpflichtung für KMU nach dem IFRS für KMU zu bilanzieren, müssten kleine und mittlere Unternehmen einen weiteren Abschluss erstellen, von dem sie keinen Mehrwert haben. Das trifft nicht nur für Deutschland, sondern für viele weitere Mitgliedsstaaten zu. Denn der Einzelabschluss nach nationalem Bilanzrecht müsste weiterhin für den Gläubigerschutz, die Ausschüttungsbemessung und die steuerliche Gewinnermittlung erstellt werden. Durch eine Zwangsvereinheitlichung auf Grundlage des IFRS für KMU haben die kleinen und mittelständischen keine Vorteile, weil der IFRS sich zu wenig am landesspezifischen rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld der Unternehmen orientiert. Dafür müssten die KMU aber die Umstellungskosten tragen. Deshalb ist eine maßvolle Weiterentwicklung der EU-Richtlinien zur Rechnungslegung der bessere Weg.