Der IASB (International Accounting Standards Board) hat nach fünfjährigem Entwicklungsprozess einen International Financial Reporting Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen veröffentlicht. Für die Entwicklung wurden kleine und mittelgroße Unternehmen auf der ganzen Welt befragt. Der Standard umfasst 230 Seiten und wurde auf die Bedürfnisse der KMU und den Nutzern von deren Abschlüssen zugeschnitten. Im Gegensatz zu den vollen IFRS gab es Vereinfachungen in den Prinzipien zur Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen, nichtrelevante Themengebiete für KMUs wurden entfernt und die Anzahl der vorgeschriebenen Anhangangaben deutlich verringert. Zukünftige Änderungen am IFRS für KMUs sollen nur alle drei Jahre erfolgen.
Anwendung des IFRS für KMUs in jedem Rechtskreis
Der IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen tritt mit seiner Veröffentlichung auch gleich in Kraft und ist in jedem Rechtskreis anwendbar. Dabei ist es gleichgültig, ob der Rechtskreis die vollen IFRS übernommen hat oder nicht. Der Rechtskreis selbst hat festzulegen, welche Unternehmen den Standard anwenden sollen. In Deutschland kann der IFRS derzeit nur freiwillig zusätzlich zum HGB-Jahresabschluss angewendet werden. Abgesehen vom Standardtext und der Grundlage für Schlussfolgerungen enthält der IFRS auch Umsetzungsleitlinien, unter anderem einen Musterabschluss und eine Checkliste zu Ausweis- und Angabepflichten.