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IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 11 - Joint Arrangements
Mit dem Änderungsstandard Accounting for Acquisitions of Interests in Joint Operations hat der IASB den IFRS 11 Joint Arrangements verändert. Durch die Änderung werden zusätzliche Leitlinien zur Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt, eingeführt. Wer einen solchen Anteil erwirbt, muss die Regelungen zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen in IFRS 3 und anderen relevanten Standards anwenden und die relevanten Informationen gemäß der Standards offenlegen. Im Gegensatz zum Entwurf des Änderungsstandards wird zusätzlich festgelegt, dass beim Zuerwerb weiterer Anteile an einer Joint Operation die bereit gehaltenen Anteile nicht neubewertet werden. Auch wird ausdrücklich bestimmt, dass die Änderungen nicht anzuwenden sind, wenn die gemeinschaftlich tätigen Unternehmen gemeinsam von einem Mutterunternehmen beherrscht werden. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Wenn der Änderungsstandard in die EU übernommen wird, kann er auch vorher angewendet werden.
(Quelle: http://www.drsc.de/service/index.php?ixnp_do=show_news_index&ixnp_lang=de&ixnp_id=1&ixnp_page=1&ixnp_do=show_news_article&ixnp_art_id=3209)