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IASB macht Vorschläge zur Änderung der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Standardentwurf mit Vorschlägen zur Änderung der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten veröffentlicht. Die Vorschläge basieren auf der Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte nach IFRS 9 Finanzinstrumente.
Änderung der Fair Value Option
Der Standardentwurf des IASB schlägt Änderungen in der Anwendung der Fair Value Option im Rahmen der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten vor. Die Vorschläge gehen auf die Auffassungen von Investoren und anderen Bilanzadressaten ein, nach denen Volatilität, die sich aus Änderungen im Kreditrisiko eigener finanzieller Verbindlichkeiten ergibt, in der Gewinn- und Verlustrechnung kontra-intuitiv sei und keine nützliche Information darstellt. Nach dem Vorschlag des IASB sollen die Bewertungs-Gewinne und –Verluste, die aus der Änderung des eigenen Kreditrisikos finanzieller Verbindlichkeiten entstehen und für deren Bilanzierung die Fair Value Option gewählt wurde, im sonstigen Ergebnis erfasst werden, sodass sie die Gewinn- und Verlustrechnung nicht mehr berühren. Es werden keine weiteren Änderungen der Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten vorgesehen, sodass der Vorschlag nur Unternehmen betrifft, die sich für die Fair Value Option bei finanziellen Verbindlichkeiten entschieden haben. Die bilanzielle Trennung von finanziellen Verbindlichkeiten mit eingebetteten Derivaten bleibt bei dem Vorschlag bestehen, da die Regeln für finanzielle Verbindlichkeiten mit der einen Ausnahme nach vorherrschender Meinung gut funktionieren.
(Quelle: http://www.standardsetter.de/drsc/news)