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Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7 zur Umklassifizierung von Finanzinstrumenten veröffentlicht
Die Aktualisierung der letztens erfolgten Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7 zur Möglichkeit der Umklassifizierung bestimmter Finanzinstrumente wurde vom IASB veröffentlicht. Demnach werden Umklassifizierungen, die am oder nach dem 1. November 2008 erfolgen zum Zeitpunkt der Umklassifizierung wirksam, während Umklassifizierungen, die davor erfolgt sind zum 1. Juli 2008 oder später wirksam werden können. Allerdings ist ein Wirksamwerden zu einem Zeitpunkt vor dem 1. Juli 2008 nicht möglich. Zwar sind diese Änderungen momentan noch nicht in europäisches Recht übernommen worden, aber trotzdem sind sie bei der Auslegung von Zweifelsfragen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen nach dem jetzt gültigen Wortlaut anzuwenden.
(Quelle: http://www.standardsetter.de/drsc/news/news.php)