Die fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an Aufsichtsräte wachsten weiterhin, dasselbe lässt sich aber nicht für die Vergütung der Aufsichtsräte sagen. Damit hinkt die Aufsichtsratsvergütung weiterhin der geforderten Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit hinterher. Das ist das Ergebnis der Studie „Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane 2010“, die in der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ veröffentlicht wird. Die Studie erscheint bereits zum dritten Mal. Durchschnittlich 330 Unternehmen wurden in Bezug auf die Vergütungen untersucht.
Vergütung sollte den Anforderungen Rechnung tragen
Die Anforderungen an die persönliche und fachliche Qualifikation von Aufsichtsratsmitgliedern werden gesetzlich immer strenger. Entsprechend geht der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) davon aus, dass die Vergütung der Aufsichtsräte der wachsenden Verantwortung und dem höheren zeitlichen Aufwand angepasst werden sollte. Allerdings ist die Mehrzahl der Unternehmen weit davon entfernt. Zwar ist die durchschnittliche Pro-Kopf-Gesamtvergütung der Aufsichtsräte von 2005 bis 2009 um ca. fünf Prozent pro Jahr gestiegen, trotzdem ist die monatliche Pro-Kopf-Vergütung bei etwa der Hälfte der Unternehmen unter 2.500 Euro.
Anregungen des DCGK nur zögerlich umgesetzt
Die Studie zeigt, dass die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bezüglich der Vergütung von Aufsichtsräten in 2009 nur zögerlich praktisch umgesetzt wurden. Das gilt sowohl für die Transparenz der Berichterstattung als auch für die Strukturierung der Aufsichtsratsvergütung. Nur in neun Prozent der untersuchten Unternehmen werden langfristige Anreizkomponenten, die sich insgesamt weiterhin nur mühsam durchsetzen, genutzt.