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Europäische Kommission: Jahresabschlüsse für Kleinstunternehmen abschaffen
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag gemacht, nach dem die 4. EG-Richtlinie so geändert werden soll, dass die EU-Mitgliedsstaaten die Verpflichtung zur Jahresabschlusserstellung für Kleinstunternehmen abschaffen können. Kleinstunternehmen sind gemäß dem Vorschlag Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei im Folgenden angegebenen Werte nicht überschreiten: Bilanzsumme 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse 1.000.000 Euro und durchschnittlich zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr. Der Vorschlag wird zur Erörterung an das Europäische Parlament und den Ministerrat übersandt. Außerdem wurde das Konsultationspapier zur Überarbeitung der 4. und der 7. EG-Richtlinie veröffentlicht. Das Ziel der Konsultation ist, Fragen zur Modernisierung und Vereinfachung der Rechnungslegungsrichtlinien zu diskutieren.
(Quelle: http://www.standardsetter.de/drsc/news/news.php)