Mit der Veröffentlichung einiger Verordnungen im Amtsblatt vom 29. Dezember hat die Europäische Union mehrere internationale Rechnungslegungsstandards und Änderungen an einigen Standards übernommen. Übernommen wurden IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen und die geänderten Fassungen von IAS 27 Einzelabschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Änderungen wurden an IAS 12 Ertragsteuern - Latente Steuern: Realisierung zugrundeliegender Vermögenswerte, IFRS 1 Erstmalige Anwendung - Ausgeprägte Hochinflation und Beseitigung der festen Zeitpunkte für Erstanwender, IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebauwerks sowie IFRS 7
Finanzinstrumente: Darstellung - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten und IAS 32
Finanzinstrumente: Angaben - Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten vorgenommen.
(Quelle: http://www.drsc.de/service/index.php?ixnp_do=show_news_index&ixnp_lang=de&ixnp_id=1&ixnp_page=1&ixnp_do=show_news_article&ixnp_art_id=2802)